Splitklimagerät
Auch: Split-Klimaanlage · Splitgerät
Ein Splitklimagerät kühlt (und bei reversiblen Geräten auch heizt) Innenräume über eine im Raum montierte Inneneinheit, während der lärm- und wärmeintensive Verdichter in einer Außeneinheit vor dem Gebäude untergebracht ist. Beide Einheiten sind durch isolierte Kältemittelleitungen verbunden.
Ausführliche Erklärung
Für den Makler ist das Splitklimagerät zunehmend ein Ausstattungsmerkmal, das sowohl Komfort- als auch rechtliche Aspekte betrifft:
- Bauformen: Wandgeräte (häufigste Bauform für Wohnräume), Truhen- oder Standgeräte sowie Multisplit-Anlagen, bei denen eine Außeneinheit mehrere Inneneinheiten in verschiedenen Räumen versorgt.
- Reversible Geräte: Viele moderne Splitklimageräte funktionieren im Prinzip wie eine Luft-Luft-Wärmepumpe und können im Winter auch heizen – für Käufer ein relevanter Zusatznutzen, sollte aber nicht mit einer vollwertigen Heizungsanlage verwechselt werden.
- Genehmigungsfragen: Bei der Installation der Außeneinheit sind bauordnungsrechtliche und nachbarschaftsrechtliche Aspekte zu beachten – insbesondere Schallschutz (Lärmimmission zur Nachbargrenze), optische Beeinträchtigung bei Fassadenmontage sowie bei vermieteten Objekten die Zustimmungspflicht des Vermieters bzw. bei Eigentumswohnungen der Beschlussfassung durch die Eigentümergemeinschaft, da die Außeneinheit meist im Gemeinschaftseigentum (Fassade) montiert wird.
- Kältemittel und Klimaschutz: Die verwendeten Kältemittel unterliegen der EU-F-Gase-Verordnung, die den Einsatz besonders klimaschädlicher, fluorierter Kältemittel schrittweise einschränkt und Wartungspflichten sowie Sachkundenachweise für Installation, Instandhaltung und Entsorgung vorschreibt.
- Energieeffizienz: Splitklimageräte werden mit einer Energieeffizienzklasse gekennzeichnet; bei der Objektbewertung ist neben der Kühlleistung auch der Stromverbrauch im Kühl- und ggf. Heizbetrieb relevant.
- Praxisrelevanz bei Verkauf/Vermietung: Bei nachträglich installierten Geräten sollte der Makler prüfen, ob eine erforderliche Zustimmung (Vermieter, WEG) vorliegt, da unzulässig montierte Außeneinheiten zu Rückbauforderungen führen können.
Beispiel aus der Praxis
Ein Wohnungseigentümer möchte im Dachgeschoss ein Splitklimagerät installieren. Da die Außeneinheit an der Fassade – Gemeinschaftseigentum der WEG – angebracht werden soll, ist zuvor ein Beschluss der Eigentümerversammlung erforderlich.
Rechtsgrundlage
- EU-F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 – Regelt Einsatz, Wartung, Sachkundenachweis und schrittweisen Ausstieg aus klimaschädlichen Kältemitteln.
- Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) – Setzt die europäischen Vorgaben national um, u. a. Dichtheitsprüfungen und Dokumentationspflichten für Anlagenbetreiber.
Verwandte Begriffe
Quelle: PropPedia – Das Immobilienlexikon · https://pedia.propshift.de/begriff/splitklimageraet/ · Rechtsstand 07/2026 ·
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