Tageslicht

Auch: Tageslichteinfall · natürliche Belichtung

Tageslicht bezeichnet das natürliche Licht, das über Fenster, Glastüren, Oberlichter oder Dachflächenfenster in einen Raum gelangt. Aufenthaltsräume müssen bauordnungsrechtlich ausreichend mit Tageslicht belichtet werden können.

Ausführliche Erklärung

Ausreichender Tageslichteinfall ist sowohl bauordnungsrechtlich als auch aus Sicht der Wohnqualität ein zentrales Kriterium. Nach den Landesbauordnungen – in Anlehnung an § 47 MBO – müssen Aufenthaltsräume so gestaltet sein, dass sie ausreichend belüftet und mit Tageslicht belichtet werden können; dafür ist eine Mindestfenstergröße im Verhältnis zur Raumfläche vorgesehen. Fachlich orientiert sich die Bewertung des Tageslichteinfalls zusätzlich an der Normenreihe DIN EN 17037 / DIN 5034 ("Tageslicht in Innenräumen"), die unter anderem den subjektiven Helligkeitseindruck, die Sichtverbindung nach außen und Blendungsaspekte behandelt – diese technischen Normen sind allerdings keine unmittelbar bindenden Gesetzesvorschriften, sondern gelten als anerkannte Regeln der Technik und Planungsgrundlage.

Für die Immobilienbewertung und -vermarktung ist der Tageslichteinfall ein wichtiges weiches Kriterium: Ausrichtung der Fenster (Himmelsrichtung), Verschattung durch Nachbarbebauung oder Bäume, Fenstergröße und Raumtiefe beeinflussen maßgeblich, wie hell und "wohnlich" eine Immobilie wirkt. Räume mit unzureichendem Tageslichteinfall – etwa tiefe Räume mit kleinen Fenstern oder stark verschattete Erdgeschosswohnungen – werden am Markt oft geringer bewertet, auch wenn sie baurechtlich zulässig sind.

Beispiel aus der Praxis

Bei der Objektbeschreibung einer Erdgeschosswohnung weist der Makler darauf hin, dass die rückwärtigen Räume durch einen hohen Baumbestand im Garten nur eingeschränkt Tageslicht erhalten – ein Umstand, der bei der Preisfindung und in der Objektbeschreibung transparent kommuniziert werden sollte.

Rechtsgrundlage

  • § 47 Musterbauordnung (MBO) – Orientierungsnorm der Landesbauordnungen: Aufenthaltsräume müssen ausreichend mit Tageslicht belichtet werden können.
  • Fachlich ergänzend: DIN EN 17037 / DIN 5034 (Tageslicht in Innenräumen) als anerkannte Regel der Technik, nicht als Gesetz.

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