Vergleichswert

Der Vergleichswert ist der Wert, der sich aus dem Vergleichswertverfahren ergibt, indem tatsächliche Kaufpreise ähnlicher Grundstücke (Vergleichspreise) oder marktübliche Multiplikatoren (Vergleichsfaktoren) auf das Bewertungsobjekt übertragen werden. Er dient als Schätzung des Verkehrswerts, insbesondere bei unbebauten Grundstücken und häufig gehandelten Standardimmobilien.

Ausführliche Erklärung

Das Vergleichswertverfahren ist neben Ertragswert- und Sachwertverfahren eines der drei normierten Wertermittlungsverfahren nach ImmoWertV und für Makler das intuitivste, weil marktnächste Verfahren:

  • Zwei Wege zum Vergleichswert:
  • Direkter Vergleich: Ableitung aus einer ausreichenden Zahl geeigneter Vergleichspreise vergleichbarer Objekte (§ 24 ImmoWertV).
  • Mittelbarer Vergleich: Ableitung über Vergleichsfaktoren, die auf eine Bezugsgröße wie Rohertrag oder Wohnfläche angewendet werden (§ 25 ImmoWertV).
  • Typische Anwendung: Besonders geeignet für unbebaute Grundstücke (Bodenwertermittlung über Bodenrichtwerte), Eigentumswohnungen, Reihenhäuser und andere Objekte, die in ausreichender Zahl und Vergleichbarkeit gehandelt werden.
  • Grenzen: Bei individuellen, wenig vergleichbaren Objekten (Sonderimmobilien, Denkmäler, sehr heterogene Gewerbeobjekte) fehlt oft eine hinreichende Vergleichsbasis – hier greifen Sachwert- oder Ertragswertverfahren.
  • Anpassungsschritte: Der rohe Vergleichswert wird über Umrechnungskoeffizienten (für abweichende Grundstücksmerkmale) sowie Zu- und Abschläge (z. B. für Erschließungszustand, Rechte und Lasten) an die individuellen Merkmale des Bewertungsobjekts angepasst.
  • Praxisrelevanz für Makler: Der Vergleichswertansatz entspricht am ehesten der Denkweise des Marktes ("Was hat das Nachbarhaus gekostet?") und ist Grundlage vieler Marktpreiseinschätzungen von Maklern, auch außerhalb förmlicher Gutachten.
  • Anders als der ermittelte Marktwert, der zusätzlich weiche, aktuelle Marktfaktoren berücksichtigen kann, bleibt der Vergleichswert im engeren Sinne das reine Ergebnis des normierten Verfahrens.

Beispiel aus der Praxis

Für eine 80 m² große Eigentumswohnung in einem Wohnviertel liegen dem Gutachterausschuss zwölf vergleichbare Verkäufe der letzten zwei Jahre vor. Aus deren durchschnittlichem Quadratmeterpreis, angepasst um Lage-, Zustands- und Ausstattungsunterschiede, ergibt sich ein Vergleichswert von 3.200 €/m², also insgesamt 256.000 Euro.

Rechtsgrundlage

  • § 24 ImmoWertV – Direktes Vergleichswertverfahren mittels Vergleichspreisen.
  • § 25 ImmoWertV – Mittelbares Vergleichswertverfahren mittels Vergleichsfaktoren.

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