Vergleichswertrichtlinie

Auch: VW-RL

Die Vergleichswertrichtlinie (VW-RL) war eine 2014 eingeführte Verwaltungsvorschrift, die für Gutachterausschüsse und Sachverständige detaillierte Vorgaben zur Ermittlung von Vergleichswerten, Vergleichsfaktoren und Bodenrichtwerten enthielt. Sie ist heute nicht mehr in Kraft, da ihre wesentlichen Inhalte in die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) von 2021 integriert wurden.

Ausführliche Erklärung

Für die Einordnung älterer Gutachten und Fachliteratur ist die Kenntnis der Vergleichswertrichtlinie für Makler nützlich:

  • Historischer Kontext: Neben der Vergleichswertrichtlinie gab es bis 2021 auch eine Ertragswertrichtlinie (EW-RL) und eine Sachwertrichtlinie (SW-RL), die jeweils methodische Detailfragen zu den einzelnen Wertermittlungsverfahren regelten und die knappen Vorgaben der damaligen WertV/ImmoWertV 2010 ergänzten.
  • Reform 2021: Mit der grundlegenden Novellierung der ImmoWertV zum 1. Januar 2022 (Verordnung von 2021) wurden die Regelungsinhalte aller drei Richtlinien weitgehend in die Verordnung selbst sowie deren Anlagen übernommen und vereinheitlicht. Die eigenständigen Richtlinien wurden damit funktionslos bzw. formell aufgehoben.
  • Praxisrelevanz für Makler: In älteren Gutachten oder Fachtexten findet sich mitunter noch ein Verweis auf die VW-RL. Für aktuelle Bewertungsstichtage ist ausschließlich die geltende ImmoWertV samt ihrer Anlagen maßgeblich; ein Rückgriff auf die alte Richtlinie ist nicht mehr zulässig.
  • Kein eigener Regelungsgehalt mehr: Wer heute mit Vergleichswerten, Vergleichsfaktoren oder Umrechnungskoeffizienten arbeitet, findet die maßgeblichen Vorgaben unmittelbar in §§ 24-25 ImmoWertV sowie den zugehörigen Anlagen, nicht mehr in einer separaten Richtlinie.

Beispiel aus der Praxis

Ein Gutachter, der ein Gutachten aus dem Jahr 2016 prüft, stellt fest, dass sich der Sachverständige darin noch ausdrücklich auf die Vergleichswertrichtlinie beruft. Für eine aktuelle Nachbewertung desselben Objekts wendet er stattdessen die seit 2022 geltende ImmoWertV an, da die VW-RL nicht mehr in Kraft ist.

Rechtsgrundlage

  • Keine eigenständige Rechtsgrundlage mehr in Kraft; die Regelungsinhalte sind in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) in der seit 2022 geltenden Fassung aufgegangen.

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