Vulkanausbruch

Auch: Vulkantätigkeit · vulkanische Eruption

Ein Vulkanausbruch ist eine Naturgefahr, bei der durch vulkanische Aktivität Lava, Asche, Gase oder Druckwellen Schäden an Gebäuden verursachen können. In Deutschland gibt es zwar keine aktiven Vulkane im klassischen Sinne, doch manche Elementarschadenversicherungen führen diese Gefahr aus Vollständigkeitsgründen ausdrücklich als mitversicherte Elementargefahr auf.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist der Vulkanausbruch als Versicherungsbegriff vor allem aus Gründen der Vertragsvollständigkeit und im internationalen Kontext relevant:

  • Praktische Relevanz in Deutschland: Deutschland verfügt über keine aktiven Vulkane; die vulkanisch geprägte Eifel (z. B. Laacher See) gilt als "schlafendes" bis erloschenes Vulkangebiet mit einem statistisch extrem geringen, aber theoretisch nicht vollständig auszuschließenden Restrisiko. In der Praxis kommt es hierzulande zu keinen versicherten Vulkanschäden.
  • Vertragliche Einordnung: Die Deckung gegen Vulkanausbruch ist typischerweise Teil des Bündels an Elementargefahren in der Elementarschadenversicherung, gemeinsam mit Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen sowie Überschwemmung und Starkregen. Sie wird meist nicht einzeln, sondern als Gesamtpaket eingeschlossen.
  • Internationale Bedeutung: Für Objekte im Ausland (z. B. Ferienimmobilien auf vulkanisch aktiven Inseln) oder bei Beratung von Kunden mit Auslandsimmobilienbezug kann diese Gefahr praktische Relevanz erlangen, auch wenn der Schwerpunkt des deutschen Immobilienlexikons auf inländischen Objekten liegt.
  • Praxisrelevanz für Makler: Für den deutschen Alltag ist der Vulkanausbruch als Einzelrisiko kaum beratungsrelevant; er wird im Regelfall lediglich als Teil der umfassenden Formulierung "versicherte Elementargefahren" in den Versicherungsbedingungen mit aufgeführt und dient der Vollständigkeit der Risikobeschreibung.

Beispiel aus der Praxis

In den Versicherungsbedingungen einer Elementarschadenversicherung wird unter den mitversicherten Naturgefahren neben Überschwemmung, Erdbeben und Erdrutsch auch "Vulkanausbruch" aufgeführt. Für ein Gebäude in Norddeutschland hat diese Klausel praktisch keine Bedeutung, gehört aber zum Standardumfang des Elementarschadenpakets.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle gesetzliche Rechtsgrundlage; die Einstufung als versicherte Elementargefahr ergibt sich aus den vertraglich vereinbarten Bedingungen der jeweiligen Elementarschadenversicherung.

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