Wärmeschutznachweis
Auch: GEG-Nachweis · Nachweis energetische Anforderungen
Der Wärmeschutznachweis (auch GEG-Nachweis) ist eine bauphysikalische Berechnung, die belegt, dass ein Neubau oder eine umfassend sanierte Immobilie die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegten Anforderungen an Wärmedämmung und Energiebedarf einhält. Er wird bei der Baugenehmigung eingereicht.
Ausführliche Erklärung
Anders als der Energieausweis, der den energetischen Zustand eines fertigen oder bestehenden Gebäudes dokumentiert, entsteht der Wärmeschutznachweis bereits in der Planungsphase. Er ist Teil der bauaufsichtlich einzureichenden Unterlagen und wird üblicherweise von einem Energieberater, Bauphysiker oder Fachplaner erstellt. Berechnet werden unter anderem der spezifische Transmissionswärmeverlust der Gebäudehülle, der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung und Warmwasser sowie – bei entsprechender Relevanz – der sommerliche Wärmeschutz gegen Überhitzung.
Für die Maklerpraxis ist der Wärmeschutznachweis vor allem bei Neubauten und bei größeren energetischen Sanierungen relevant: Er zeigt, dass die Bauausführung den gesetzlichen Mindeststandard erreicht, und liefert die Datenbasis, aus der später der Energieausweis abgeleitet werden kann. Bei umfangreichen Sanierungen an der Gebäudehülle – etwa wenn mehr als 10 % der Hüllfläche eines Bauteils erneuert werden – kann ebenfalls ein Wärmeschutznachweis erforderlich werden, um die Einhaltung der GEG-Anforderungen für das sanierte Bauteil zu dokumentieren.
Beispiel aus der Praxis
Ein Bauträger reicht für ein neues Mehrfamilienhaus den Bauantrag ein. Beigefügt ist der Wärmeschutznachweis eines Energieberaters, der rechnerisch belegt, dass Dämmstärken, Fenster und Heizungstechnik die GEG-Anforderungen einhalten. Erst nach Fertigstellung wird auf dieser Datengrundlage der Energieausweis für die einzelnen Wohnungen ausgestellt.
Rechtsgrundlage
Keine eigenständige Einzelnorm mit fester Paragraphenbezeichnung; die Nachweispflicht ergibt sich aus den materiellen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Verbindung mit den bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Länder zu den Bauvorlagen.