WEMoG
Auch: Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz · WEG-Reform 2020
Das WEMoG (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz) ist das Gesetz, mit dem der deutsche Gesetzgeber das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zum 1. Dezember 2020 grundlegend reformiert hat.
Ausführliche Erklärung
Vollständiger Titel des Gesetzes ist „Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes sowie zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften". Es wurde am 16. Oktober 2020 verkündet und trat am 1. Dezember 2020 in Kraft. Zentrale Änderungen betreffen unter anderem:
- Beschlusskompetenz und bauliche Veränderungen: Bauliche Veränderungen können nunmehr mit einfacher Mehrheit beschlossen werden; gleichzeitig wurde in § 20 WEG ein individueller Anspruch einzelner Eigentümer auf bestimmte privilegierte Maßnahmen eingeführt – insbesondere auf Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge, Maßnahmen zur Barrierefreiheit, zum Einbruchsschutz und für den Glasfaseranschluss.
- Stärkung des Verwalters: Der Verwalter erhält erweiterte Vertretungsmacht nach außen und eigenständige Entscheidungsbefugnisse bei Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung, um die Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft zu erhöhen.
- Zertifizierter Verwalter: Eingeführt wurde die Möglichkeit, sich als „zertifizierter Verwalter" ausweisen zu lassen; ab einer bestimmten Übergangsfrist kann jeder Wohnungseigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen.
- Vereinfachung der Beschlussfassung: Die Eigentümerversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Eigentümer beschlussfähig; digitale bzw. hybride Teilnahmeformen wurden vorbereitet.
- Jahresabrechnung neu strukturiert: Statt einer Einzelabrechnung wird künftig über Vermögensbericht und die Beschlussfassung über Nachschüsse/Anpassungen der Vorschüsse abgerechnet.
- Trennung von werdender Eigentümergemeinschaft: Klarere Regelungen zum Zeitpunkt des Entstehens der Gemeinschaft und der Rechte werdender Eigentümer.
Für Makler und Verwalter markiert das WEMoG eine der einschneidendsten WEG-Reformen der letzten Jahrzehnte, da es sowohl die Verwaltungspraxis (Rolle und Haftung des Verwalters) als auch die Rechte einzelner Eigentümer bei Modernisierungsmaßnahmen grundlegend verändert hat.
Beispiel aus der Praxis
Eine Eigentümergemeinschaft debattiert seit Jahren erfolglos über den Einbau von Aufzügen zur Barrierefreiheit, weil die frühere Rechtslage eine Einstimmigkeit nahelegte. Nach Inkrafttreten des WEMoG genügt für den Beschluss über die bauliche Veränderung eine einfache Mehrheit; zusätzlich könnte ein einzelner Eigentümer sogar einen eigenständigen Anspruch auf eine angemessene Maßnahme zur Barrierefreiheit auf eigene Kosten geltend machen.
Rechtsgrundlage
- WEMoG (Gesetz vom 16.10.2020, in Kraft seit 1.12.2020) – reformiert das Wohnungseigentumsgesetz umfassend.
- § 20 WEG – Bauliche Veränderungen und Individualanspruch auf privilegierte Maßnahmen (u. a. Elektromobilität, Barrierefreiheit, Einbruchsschutz, Glasfaser).
- § 27 WEG – Erweiterte Aufgaben und Befugnisse des Verwalters.