Zeitwertversicherung

Auch: Zeitwertdeckung

Bei der Zeitwertversicherung erhält der Versicherungsnehmer im Schadenfall nicht den vollen Neuwert einer zerstörten oder beschädigten Sache, sondern nur deren Zeitwert – also den Wert unter Abzug von Alter, Abnutzung und Wertminderung. Sie ist die günstigere, aber im Schadenfall weniger großzügige Alternative zur Neuwertversicherung.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist die Unterscheidung zwischen Zeitwert- und Neuwertversicherung ein zentraler Beratungspunkt bei Wohngebäude- und Hausratversicherungen:

  • Berechnung des Zeitwerts: Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert abzüglich einer Wertminderung, die sich nach Alter, Zustand und Abnutzungsgrad der versicherten Sache richtet. Bei Gebäuden spielt dabei insbesondere das Baujahr, der Renovierungszustand und die technische Ausstattung eine Rolle.
  • Typische Anwendungsfälle: Die Wohngebäudeversicherung wird in Deutschland heute überwiegend als Neuwertversicherung abgeschlossen, da dies für Eigentümer den vollständigen Wiederaufbau finanziell absichert. Zeitwertversicherungen kommen eher bei stark abgenutzten Bestandsimmobilien, leerstehenden oder zum Abriss vorgesehenen Gebäuden sowie bei bestimmten Hausratgegenständen (z. B. Elektrogeräte, Kleidung) zum Einsatz.
  • Vor- und Nachteile: Der Vorteil liegt in der günstigeren Prämie, da der Versicherer ein geringeres Auszahlungsrisiko trägt. Der Nachteil: Im Totalschadenfall reicht die Entschädigung oft nicht aus, um ein gleichwertiges neues Gebäude zu errichten – die Differenz muss der Eigentümer selbst tragen.
  • Abgrenzung zur Wiederherstellungsklausel: Bei einer Neuwertversicherung mit strenger Wiederherstellungsklausel (Wiederherstellungsklausel) wird zunächst ebenfalls nur der Zeitwert ausgezahlt – der Unterschied zur reinen Zeitwertversicherung besteht darin, dass bei tatsächlicher Wiederherstellung zusätzlich der Neuwertanteil nachgezahlt wird, was bei der reinen Zeitwertversicherung nicht der Fall ist.
  • Praxisrelevanz für Makler: Beim Verkauf älterer, stark sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien sollte der Makler den Käufer über den bestehenden Versicherungstyp informieren, da eine reine Zeitwertversicherung im Schadenfall zu einer erheblichen Finanzierungslücke führen kann, wenn der Käufer von einem vollen Wiederaufbauschutz ausgeht.

Beispiel aus der Praxis

Ein 60 Jahre altes, unsaniertes Gebäude mit einem Neuwert von 300.000 Euro ist über eine Zeitwertversicherung abgesichert. Aufgrund des Alters und Zustands wird der Zeitwert auf 180.000 Euro geschätzt. Nach einem Brandschaden zahlt der Versicherer maximal diesen Zeitwertbetrag aus – die Differenz zu den tatsächlichen Wiederaufbaukosten muss der Eigentümer selbst tragen.

Rechtsgrundlage

§ 88 VVG – Grundregel zur Bemessung der Entschädigung nach dem Versicherungswert im Zeitpunkt des Versicherungsfalls (Zeitwertprinzip als gesetzlicher Ausgangspunkt, sofern nicht vertraglich eine Neuwertversicherung vereinbart ist).

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