Ziegelausfachung
Auch: Ziegelgefach
Die Ziegelausfachung bezeichnet die Ausmauerung der Gefache eines Fachwerkhauses – also der Zwischenräume zwischen den Holzbalken des Fachwerkgerüsts – mit gebrannten Ziegelsteinen. Sie ersetzte ab dem 18./19. Jahrhundert zunehmend ältere Ausfachungen aus Lehm-Flechtwerk (Wellerbau, Staken) oder Lehmschlag.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist die Ziegelausfachung vor allem bei der Beurteilung von Fachwerkhäusern relevant, da die Art der Gefachfüllung Rückschlüsse auf Bauzeit, Bauphysik und Sanierungsbedarf zulässt:
- Historische Entwicklung: Während frühe Fachwerkbauten meist mit Lehm-Flechtwerk oder Staken-Lehm-Konstruktionen ausgefacht wurden, setzte sich ab dem 18. Jahrhundert zunehmend die Ziegelausfachung durch, da gebrannte Ziegel widerstandsfähiger gegen Feuchtigkeit und Schädlinge sind.
- Ausführung: Die Ziegel werden im sogenannten "wilden Verband" oder in einfachen Mustern (Fischgrät, Kreuzverband) zwischen die Holzständer, Riegel und Streben gemauert und mit Kalkmörtel verfugt. Häufig werden die Ziegelgefache anschließend verputzt, teils aber auch als "Sichtfachwerk" mit offenliegenden Ziegeln belassen (z. B. norddeutsches Backsteinfachwerk).
- Bauphysikalische Aspekte: Ziegelausfachungen sind diffusionsoffen, aber im Vergleich zum Holzgerüst deutlich weniger dämmend – Wärmebrücken an den Holzbalken sind bei Fachwerkhäusern grundsätzlich unvermeidbar und energetisch eine Herausforderung.
- Praxisrelevanz für den Makler: Der Erhaltungszustand der Ziegelausfachung (Risse zwischen Holz und Mauerwerk, lose Steine, Feuchteschäden) ist ein zentraler Punkt bei der Begutachtung von Fachwerkimmobilien. Da Fachwerk "arbeitet" (Holz quillt und schwindet), entstehen an den Übergängen zwischen Holz und Ziegelausfachung typischerweise feine Risse, die regelmäßig nachgearbeitet werden müssen.
- Bei denkmalgeschützten Fachwerkhäusern ist die Art der Ausfachung oft denkmalschutzrechtlich vorgegeben und darf bei Sanierungen nicht beliebig verändert werden (z. B. Austausch gegen moderne Dämmelemente).
Beispiel aus der Praxis
Bei einem Fachwerkhaus aus dem 19. Jahrhundert sind die Gefache mit Ziegelsteinen im wilden Verband ausgemauert und verputzt. Der Makler weist den Käufer darauf hin, dass feine Risse an den Übergängen zwischen Holzbalken und Ziegelausfachung normal sind, größere Hohlstellen jedoch fachgerecht ausgebessert werden sollten.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage; bei denkmalgeschützten Fachwerkhäusern gelten die Denkmalschutzgesetze der Länder für Erhalt und Veränderung der Ausfachung.