Ziegel
Auch: Mauerziegel · Backstein
Ziegel sind aus Ton oder tonhaltigen Massen geformte und anschließend gebrannte Baustoffe, die vor allem als Mauerziegel für tragendes und nichttragendes Mauerwerk sowie als Dachziegel für die Dacheindeckung verwendet werden.
Ausführliche Erklärung
Ziegel gehören zu den ältesten und am weitesten verbreiteten Baustoffen im Wohnungsbau. Man unterscheidet vor allem Mauerziegel (auch Backstein genannt), die zu tragenden und nichttragenden Wänden vermauert werden, und Dachziegel, die als Dachdeckungsmaterial dienen. Bei den Mauerziegeln hat sich in Deutschland vor allem der Hochlochziegel durchgesetzt, dessen zahlreiche Luftkammern im Ziegelkörper die Wärmedämmeigenschaften verbessern und gleichzeitig Gewicht sparen. Für monolithisches Bauen ohne zusätzliche Dämmschicht werden hochwärmedämmende Ziegel mit besonders feiner Lochung oder mineralischer bzw. Perlit-Füllung der Kammern eingesetzt.
Bautechnisch werden Mauerziegel nach Rohdichte, Druckfestigkeit und Wärmeleitfähigkeit klassifiziert; die einschlägigen Anforderungen und Prüfverfahren sind europaweit harmonisiert (Normenreihe DIN EN 771 für Mauersteine, ergänzt durch nationale Anwendungsnormen). Die Ziegelbauweise gilt gegenüber anderen massiven Bauweisen als besonders diffusionsoffen und feuchtigkeitsregulierend, was zu einem ausgeglichenen Raumklima beitragen kann.
Für die Immobilienbewertung und -vermarktung ist die Wahl des Baumaterials insofern relevant, als sie Rückschlüsse auf Wärmedämmwerte, Schallschutz, Brandverhalten und Lebensdauer der Bausubstanz zulässt. Ziegelbauten gelten allgemein als langlebig und wertstabil, wobei die tatsächliche energetische Qualität eines Gebäudes maßgeblich von der Wandstärke, dem Ziegeltyp und einer eventuell zusätzlich aufgebrachten Dämmung abhängt.
Beispiel aus der Praxis
Ein Bauträger errichtet ein Mehrfamilienhaus in monolithischer Ziegelbauweise mit hochwärmedämmenden Hochlochziegeln, sodass auf eine zusätzliche Fassadendämmung verzichtet werden kann.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle gesetzliche Rechtsgrundlage; maßgeblich sind produktbezogene technische Normen (u. a. DIN EN 771-1 für Mauerziegel) sowie die allgemeinen bauordnungsrechtlichen Anforderungen an Standsicherheit und Brandschutz.