Zinscap

Auch: Zinsobergrenze · Cap

Der Zinscap ist eine vertraglich vereinbarte Obergrenze für den Zinssatz eines variabel verzinsten Darlehens. Steigt der Referenzzinssatz über diese Grenze, zahlt der Kreditnehmer trotzdem maximal den vereinbarten Höchstzins – der Zinscap schützt also vor unbegrenzten Zinssteigerungen.

Ausführliche Erklärung

Beim sogenannten Cap-Darlehen wählt der Kreditnehmer ein Darlehen mit variablem Zinssatz (gekoppelt an einen Referenzzinssatz wie den Euribor), sichert sich aber gleichzeitig eine Zinsobergrenze zu. Fällt der Referenzzins, profitiert der Kunde von niedrigeren Raten; steigt er über die vereinbarte Cap-Grenze, greift die Deckelung und der Kunde zahlt nicht mehr als den vereinbarten Höchstzins.

Praxisrelevante Punkte:

  • Cap-Prämie: Für die Absicherung gegen steigende Zinsen verlangt die Bank in der Regel einen Aufschlag (Cap-Prämie) auf den sonst niedrigeren variablen Zinssatz. Diese Prämie ist der Preis für die Zinssicherheit nach oben.
  • Typische Anwendung: Cap-Darlehen eignen sich für Kreditnehmer, die von fallenden oder stagnierenden Zinsen profitieren möchten, aber gleichzeitig ein Sicherheitsnetz gegen einen starken Zinsanstieg wünschen – etwa bei Zwischenfinanzierungen oder in Phasen erwarteter Zinssenkungen.
  • Abgrenzung zum Festzinsdarlehen: Anders als beim klassischen Festzinsdarlehen bleibt beim Cap-Darlehen die Chance auf sinkende Raten bei fallenden Zinsen erhalten; das Sicherheitsniveau ist aber geringer, da innerhalb der Cap-Grenze durchaus spürbare Zinserhöhungen möglich sind.
  • Kombination mit Floor: Wird zusätzlich eine Zinsuntergrenze (Floor) vereinbart, entsteht ein sogenannter Zinscollar, der die Cap-Prämie meist reduziert, dafür aber auch die Chance auf sehr niedrige Zinsen begrenzt.

Für Makler relevant, wenn Käufer in einer Phase unsicherer Zinserwartungen finanzieren und explizit nach flexiblen, aber abgesicherten Finanzierungsmodellen fragen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Kreditnehmer schließt ein Cap-Darlehen mit einem variablen Zinssatz auf Basis des 3-Monats-Euribor ab, bei dem ein Zinscap von 5,5 % vereinbart ist. Steigt der Euribor so stark, dass der Sollzins rechnerisch auf 6,2 % steigen müsste, zahlt der Kunde dank des Zinscaps dennoch nur 5,5 %.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Der Zinscap ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Bank und Kreditnehmer und unterliegt den allgemeinen Transparenzanforderungen des § 307 BGB, sofern er in Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt ist.

Verwandte Begriffe