Agrarstrukturverbesserung

Auch: Verbesserung der Agrarstruktur

Agrarstrukturverbesserung bezeichnet das agrarpolitische Ziel, eine gesunde, wirtschaftlich tragfähige und breit gestreute Verteilung land- und forstwirtschaftlicher Flächen zu erhalten und ungünstige Konzentrationen oder Spekulation mit Agrarland zu verhindern.

Ausführliche Erklärung

Zentrales bundesrechtliches Instrument zur Verbesserung der Agrarstruktur ist das Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) – amtlich „Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe". Es unterwirft die Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke einer Genehmigungspflicht: Die zuständige Behörde kann die Genehmigung versagen, wenn die Veräußerung eine ungesunde Verteilung von Grund und Boden bedeuten würde – etwa weil landwirtschaftliche Flächen an nicht landwirtschaftliche Erwerber gehen, während leistungsfähige Betriebe zur Aufstockung dringend Fläche benötigen, oder weil der Kaufpreis in grobem Missverhältnis zum Verkehrswert steht.

Ergänzend haben mehrere Bundesländer eigene Agrarstrukturgesetze erlassen (z. B. das Agrarstrukturverbesserungsgesetz Baden-Württemberg), die Vorkaufsrechte landwirtschaftlicher Siedlungsunternehmen, Grundstücksverkehrs- und Landpachtverkehrsregeln bündeln und an regionale Verhältnisse anpassen. Für Makler, die landwirtschaftliche Flächen vermitteln, ist die Agrarstrukturverbesserung praktisch relevant, weil Kaufverträge über Agrarland regelmäßig unter dem Vorbehalt der Genehmigung nach dem GrdstVG stehen und siedlungsrechtliche Vorkaufsrechte den Erwerb durch Dritte verzögern oder verhindern können.

Beispiel aus der Praxis

Ein Landwirt verkauft eine Ackerfläche an einen branchenfremden Investor zu einem deutlich über dem regionalen Bodenrichtwert liegenden Preis. Die Genehmigungsbehörde kann den Verkauf nach dem GrdstVG versagen oder einem aufstockungsbedürftigen landwirtschaftlichen Betrieb ein siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht einräumen, um eine ungesunde Verteilung landwirtschaftlicher Flächen zu verhindern.

Rechtsgrundlage

  • GrdstVG – Genehmigungspflicht für die Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke zur Sicherung einer gesunden Agrarstruktur.
  • Ergänzend: landesrechtliche Agrarstrukturgesetze (z. B. Baden-Württemberg).

Verwandte Begriffe