Algenbefall Fassade
Auch: Fassadenalgen · Algenwachstum Fassade · grüne Fassade
Algenbefall an der Fassade zeigt sich als grünlicher, manchmal auch schwärzlicher Bewuchs auf der Außenwandoberfläche. Ursache ist meist anhaltende Feuchtigkeit an der Fassadenoberfläche, begünstigt durch schlechte Abtrocknung, Beschattung oder moderne Wärmedämmsysteme.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist Algenbefall vor allem ein optisches Vermarktungsthema, seltener ein bautechnisches Problem im engeren Sinne – die Ursache sollte trotzdem verstanden werden:
- Ursache Feuchtigkeit: Fassadenoberflächen kühlen nachts durch Wärmeabstrahlung ab und bilden Tauwasser (Feuchtefilm), auf dem sich Algen und Mikroorganismen ansiedeln. Begünstigt wird dies durch Schattenlage, mangelnden Dachüberstand, hohe Luftfeuchtigkeit in der Umgebung (Wald, Gewässer) und Nord-/Nordwestausrichtung.
- Wärmedämmverbundsysteme (WDVS): Gut gedämmte Fassaden kühlen an der Oberfläche stärker aus als früher übliche massive Wände, weil kaum noch Wärme von innen nach außen dringt. Das erhöht die Tauwasserbildung an der Außenhaut und damit das Algenrisiko – ein bekannter Zielkonflikt der modernen Gebäudedämmung.
- Bewertung: Reiner Algenbefall ist in der Regel ein kosmetisches Problem, das durch Fassadenreinigung und ggf. biozidhaltige oder algizide Beschichtung behoben werden kann. Er ist von echtem Feuchtigkeitsschaden (z. B. durchfeuchtetes Mauerwerk, Schimmel im Innenraum) klar abzugrenzen, die einer eigenen Ursachenklärung bedürfen.
- Praxisrelevanz: Bei der Wertermittlung und im Exposé sollte Algenbefall nicht verschwiegen, aber auch nicht überbewertet werden – er mindert primär den optischen Eindruck, selten die Bausubstanz.
Beispiel aus der Praxis
Ein Reihenhaus mit WDVS-Fassade zeigt an der Nordseite deutlichen grünlichen Algenbewuchs, während die Südfassade sauber ist. Der Makler erklärt dem Interessenten, dass es sich um ein bekanntes Phänomen bei gedämmten Nordfassaden handelt und mit einer Fassadenreinigung samt algizidem Anstrich behoben werden kann.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Es handelt sich um ein bauphysikalisches Phänomen ohne eigene gesetzliche Regelung; relevant können allgemeine Sachmängelgewährleistungsregeln (§ 434 BGB) sein, falls Algenbefall auf einen verschwiegenen Feuchtigkeitsschaden zurückgeht.