ALKIS
Auch: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem
ALKIS (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) ist das bundesweit einheitliche digitale Verfahren, mit dem die Vermessungs- und Katasterbehörden der Länder das Liegenschaftskataster führen. Es enthält Angaben zu Flurstücken, Grenzen, Gebäuden, Nutzungsarten und Eigentümern.
Ausführliche Erklärung
ALKIS hat seit den 2010er-Jahren die früheren getrennten Systeme ALB (Automatisiertes Liegenschaftsbuch) und ALK (Automatisierte Liegenschaftskarte) abgelöst und in einem objektorientierten Datenmodell zusammengeführt. Für Makler ist ALKIS die technische Grundlage, aus der Flurstücksdaten, Lagepläne und Katasterauszüge stammen.
Praxisrelevanz für Makler:
- Flurstücksnachweis und Liegenschaftskarte: Aus ALKIS lassen sich Auszüge (Flurkarte, Liegenschaftskataster-Auszug) beim zuständigen Katasteramt bzw. Landesamt für Geoinformation bestellen – häufig benötigt für Exposés, Baulandbeurteilung oder Vermessungsanfragen.
- Grundlage für das Bestandsverzeichnis im Grundbuch: Die dort aufgeführten Flurstücksangaben (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer, Größe, Nutzungsart) stammen unmittelbar aus ALKIS-Daten; Grundbuch und Kataster müssen inhaltlich übereinstimmen.
- Digitale Verfügbarkeit: Viele Bundesländer bieten ALKIS-Daten online an (z. B. über Geoportale), teils kostenpflichtig, teils mit eingeschränktem kostenfreiem Zugang für Basisdaten – nützlich für eine schnelle erste Objekteinschätzung.
- Nutzungsartenangaben (z. B. Wohnbaufläche, Landwirtschaftsfläche, Verkehrsfläche) aus ALKIS geben erste Hinweise auf Bebaubarkeit und Nutzungspotenzial eines Grundstücks, ersetzen aber keine Auskunft aus dem Bebauungsplan.
- Zuständig sind die Vermessungs- und Katasterverwaltungen der Länder, die Umsetzung und Datenmodelle sind daher im Detail länderspezifisch ausgestaltet, folgen aber einem bundesweit abgestimmten AAA-Datenmodell (ALKIS, ATKIS, AFIS).
Beispiel aus der Praxis
Ein Makler benötigt für ein Exposé die genaue Flurstücksgröße und Nutzungsart eines Baugrundstücks. Er bestellt über das Geoportal des zuständigen Bundeslandes einen ALKIS-Auszug (Liegenschaftskataster-Auszug), der Flurstücksnummer, Gemarkung, Fläche und Nutzungsart amtlich bestätigt.
Rechtsgrundlage
Keine bundeseinheitliche Spezialnorm; die Führung erfolgt auf Grundlage der Vermessungs- und Katastergesetze der einzelnen Bundesländer, die die Zuständigkeiten und Verfahren der Liegenschaftskatasterführung regeln.