Bestandsverzeichnis

Das Bestandsverzeichnis ist der Teil des Grundbuchblatts, der dem Grundstück selbst gewidmet ist: Es beschreibt anhand von Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer, Lage, Wirtschaftsart und Größe, um welches Grundstück es sich handelt – noch vor den Angaben zu Eigentümer und Belastungen.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist das Bestandsverzeichnis die erste inhaltliche Prüfstelle im Grundbuchauszug, da hier die genaue Identität und Größe des Grundstücks amtlich festgehalten ist – Grundlage für Exposé-Angaben, Grundstücksgröße und Zuordnung von Sondernutzungsrechten.

Inhalt und Praxisrelevanz:

  • Angegeben werden Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer – die eindeutige katastermäßige Bezeichnung des Grundstücks, abgeleitet aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS).
  • Weiterhin enthalten sind Wirtschaftsart und Lage (z. B. "Gebäude- und Freifläche, Wohnen", "Landwirtschaftsfläche") sowie die amtlich vermessene Größe in Quadratmetern.
  • Bei mehreren zusammengehörenden Flurstücken (z. B. Haupt- und Nebengrundstück) werden alle im Bestandsverzeichnis als "laufende Nummern" (lfd. Nr.) aufgeführt – wichtig, wenn ein Grundstück aus mehreren Flurstücken besteht.
  • Bei Eigentumswohnungen enthält das Bestandsverzeichnis des Wohnungsgrundbuchs zusätzlich den Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der jeweiligen Wohnung (§ 7 WEG).
  • Veränderungen (z. B. Grundstücksteilungen, Zusammenlegungen, Vermessungsänderungen) werden im Bestandsverzeichnis unter fortlaufender Nummerierung dokumentiert – für den Makler ein wichtiger Anhaltspunkt bei der Prüfung, ob die im Exposé genannte Fläche mit der aktuellen Grundbuchangabe übereinstimmt.
  • Das Bestandsverzeichnis steht im Grundbuchblatt unmittelbar nach der Aufschrift und vor den drei Abteilungen (I bis III).

Beispiel aus der Praxis

Im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchauszugs ist unter laufender Nummer 1 ein Flurstück mit 650 Quadratmetern, Gemarkung Musterdorf, Flur 3, Flurstück 112, Wirtschaftsart "Gebäude- und Freifläche" eingetragen. Der Makler gleicht diese Angabe mit den Exposé-Daten ab, um die korrekte Grundstücksgröße auszuweisen.

Rechtsgrundlage

§ 6 Grundbuchverfügung (GBV) – regelt Inhalt und Aufbau des Bestandsverzeichnisses im Grundbuchblatt.

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