Altersgerechter Umbau
Auch: Seniorengerechter Umbau · Barrierereduzierender Umbau
Der altersgerechte Umbau bezeichnet bauliche Maßnahmen, die eine bestehende Wohnimmobilie an die Bedürfnisse älterer oder in ihrer Beweglichkeit eingeschränkter Menschen anpassen. Ziel ist es, ein möglichst langes selbstbestimmtes Wohnen in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.
Ausführliche Erklärung
Anders als der barrierefreie Neubau, der von Anfang an nach einheitlichen Normen geplant wird, geht es beim altersgerechten Umbau um die nachträgliche Anpassung vorhandener Bausubstanz – oft mit punktuellen, aber wirkungsvollen Einzelmaßnahmen.
- Typische Maßnahmen: Abbau von Türschwellen, Einbau bodengleicher Duschen, Verbreiterung von Türen und Fluren, Montage von Handläufen und Treppenliften, Absenkung von Lichtschaltern und Bedienelementen, Anpassung von Sanitärobjekten (erhöhte WCs, Haltegriffe).
- Orientierungsrahmen: Die DIN 18040-2 ("Barrierefreies Bauen – Wohnungen") formuliert Planungsgrundsätze für barrierefreies bzw. rollstuhlgerechtes Wohnen und dient bei Umbauten als fachliche Orientierung, auch wenn im Bestand nicht immer alle Anforderungen vollständig umsetzbar sind.
- Förderung: Die KfW unterstützt Eigentümer und Vermieter über zinsgünstige Kredite (Programm 159 „Altersgerecht Umbauen") sowie – je nach Förderperiode – über Investitionszuschüsse (Programm 455-B) für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz in Bestandsgebäuden.
- Praxisrelevanz für Makler: Der Zustand hinsichtlich Barrierearmut beeinflusst zunehmend die Zielgruppenansprache (z. B. bei älteren Käufern) sowie die Vermarktbarkeit von Bestandsimmobilien; ein bereits durchgeführter altersgerechter Umbau kann als werterhaltendes bzw. wertsteigerndes Argument genutzt werden.
Beispiel aus der Praxis
Ein älteres Ehepaar möchte in seinem Einfamilienhaus wohnen bleiben und lässt die Dusche bodengleich umbauen sowie Haltegriffe im Bad montieren. Die Maßnahmen werden über einen KfW-Kredit aus dem Programm „Altersgerecht Umbauen" mitfinanziert.
Rechtsgrundlage
- DIN 18040-2 – Planungsgrundlagen für barrierefreies Bauen von Wohnungen, dient als fachliche Orientierung für Umbaumaßnahmen.
- KfW-Programme 159 / 455-B – Zinsgünstige Kredite bzw. Zuschüsse zur Förderung altersgerechter, barrierereduzierender Umbaumaßnahmen in Bestandsgebäuden.