Treppe
Auch: Stiege · Stufenanlage
Die Treppe ist das Bauteil, das mittels einer Folge von Stufen einen Höhenunterschied zwischen zwei Ebenen oder Geschossen überwindet. Sie besteht aus Treppenlauf/-läufen, gegebenenfalls Zwischenpodesten sowie Geländer und Handlauf. Von der Treppe zu unterscheiden ist das Treppenhaus als der sie umgebende, eigene Gebäudeteil.
Ausführliche Erklärung
Für die Immobilienpraxis ist die Treppe in mehrfacher Hinsicht relevant: als bauliches Element mit Anforderungen an Sicherheit und Komfort, als Werttreiber bzw. -minderer bei Bestandsimmobilien und als Kriterium für Barrierefreiheit.
- Bauformen: Gerade Treppe (ein Lauf), Podesttreppe (mit Zwischenpodest, meist ab 180° Richtungswechsel), Wendeltreppe/Spindeltreppe (um eine Achse gewendelt) sowie freitragende oder gestützte Konstruktionen aus Holz, Stahl, Beton oder Naturstein.
- Bemessung: Die DIN 18065 ("Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße") legt Begriffe, Messregeln und Hauptmaße für Treppen in und an Gebäuden fest, u. a. für Steigungshöhe, Auftrittsbreite und die sogenannte Schrittmaßregel, nach der Steigung und Auftritt in einem bequem begehbaren Verhältnis zueinanderstehen sollen. Die konkreten Mindest- und Höchstmaße sowie Anforderungen an notwendige Treppen (Geländerhöhe, nutzbare Laufbreite, Beleuchtung) ergeben sich aus den Landesbauordnungen.
- Barrierefreiheit: Steile, schmale oder ungleichmäßig gestufte Treppen in Altbauten erschweren die Nutzung für Ältere oder Menschen mit Gehbehinderung erheblich; sie sind ein typischer Ansatzpunkt bei einem altersgerechten Umbau (z. B. Nachrüstung eines Treppenlifts oder Handlaufs).
- Praxisrelevanz für Makler: Zustand, Steigungsverhältnis und Belag der Treppe(n) sollten bei der Objektbeschreibung und insbesondere bei älteren Bestandsbauten angesprochen werden, da unzureichende Maße oder fehlende Geländer sowohl Sicherheitsrisiken als auch Modernisierungsbedarf signalisieren.
Beispiel aus der Praxis
Bei der Besichtigung eines Einfamilienhauses aus den 1960er-Jahren fällt eine sehr steile, gerade Kellertreppe mit ungewöhnlich hohen Stufen auf. Der Makler weist die Interessenten darauf hin, dass diese nicht den heutigen Komfortmaßen entspricht und bei einer Sanierung möglicherweise angepasst werden müsste.
Rechtsgrundlage
- DIN 18065 – Technische Norm zu Begriffen, Messregeln und Hauptmaßen von Gebäudetreppen.
- Landesbauordnungen – Regeln Mindestanforderungen an notwendige Treppen (Breite, Geländer, Beleuchtung, Rettungswegfunktion).