Treppenauge
Auch: Treppenloch · Treppenspindel-Öffnung
Das Treppenauge ist der freie, in der Regel ovale oder runde Zwischenraum, der bei einer zweiläufigen oder gewendelten Treppe zwischen den gegenläufig geführten Treppenläufen entsteht und von oben bis unten durch das gesamte Treppenhaus reicht.
Ausführliche Erklärung
Ein Treppenauge bildet sich typischerweise bei zweiläufigen Treppen mit Zwischenpodest oder bei Wendeltreppen um eine zentrale Spindel, wenn die einzelnen Treppenläufe nicht unmittelbar aneinanderstoßen, sondern einen Abstand zueinander lassen. Der entstehende Schacht sorgt für zusätzlichen Lichteinfall im Treppenhaus, kann aber auch als Sicherheitsrisiko gelten, wenn keine ausreichende Absturzsicherung (Geländer, Handlauf) vorhanden ist.
Architektonisch wird das Treppenauge gelegentlich gestalterisch genutzt, etwa für einen Lichtschacht, ein Deckenfenster im obersten Geschoss oder eine dekorative Beleuchtung, die durch alle Geschosse hindurch sichtbar ist. Bei der Zustandsprüfung eines Gebäudes ist die Absturzsicherung am Treppenauge – insbesondere die Geländerhöhe und der maximale Sprossenabstand – ein relevanter Sicherheitsaspekt, der bei älteren Treppenhäusern häufig nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
Beispiel aus der Praxis
In einem Altbau mit zweiläufiger Holztreppe verläuft zwischen Hin- und Rücklauf ein rund 30 cm breites Treppenauge, durch das von der obersten Etage bis ins Erdgeschoss Tageslicht aus einem Dachfenster fällt.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage; Anforderungen an Absturzsicherungen im Bereich von Treppenaugen ergeben sich aus den allgemeinen bauordnungsrechtlichen Vorgaben zu Geländern und Umwehrungen.