Bogentreppe
Auch: Schwungtreppe · Rundtreppe
Die Bogentreppe ist eine Treppe mit kontinuierlich gebogenem Grundriss, deren Stufen in einer fließenden Kurve verlaufen, ohne dass gerade Zwischenpodeste eingefügt sind. Sie gilt als repräsentatives, architektonisch anspruchsvolles Gestaltungselement, häufig in großzügigen Eingangshallen oder Villen.
Ausführliche Erklärung
Für den Makler ist die Bogentreppe ein starkes Wertmerkmal in der Objektpräsentation, da sie meist in gehobenen Immobilien (Villen, repräsentative Stadthäuser, hochwertige Neubauten) verbaut wird und einen entsprechenden optischen "Wow-Effekt" erzeugt:
- Abgrenzung zur Wendeltreppe: Die Bogentreppe hat einen größeren Kurvenradius und wirkt dadurch großzügiger und weniger steil als eine Wendeltreppe, die meist um eine zentrale Spindel gewunden und platzsparender, aber auch beengter ist.
- Konstruktion: Bogentreppen werden häufig als freitragende Konstruktion (ohne sichtbare Mittelstütze) aus Stahlbeton, Stahl oder Holz ausgeführt und gelten statisch sowie handwerklich als anspruchsvoll – entsprechend hoch sind die Herstellungskosten im Vergleich zu Standardtreppen.
- Normanforderungen: Auch Bogentreppen müssen die Anforderungen der DIN 18065 (Treppen – Terminologie, Messregeln, Hauptmaße) hinsichtlich Steigungsverhältnis, Auftrittsbreite und Geländerhöhe erfüllen, was bei stark gekrümmtem Verlauf eine sorgfältige Planung erfordert.
- Praxisrelevanz: Für den Makler ist die Bogentreppe ein Verkaufsargument, das im Exposé mit hochwertigen Fotos hervorgehoben werden sollte; gleichzeitig sollte bei Bestandsobjekten der Zustand des Geländers (Statik, Absturzsicherheit nach aktueller Norm) geprüft werden, da ältere Bogentreppen teils nicht mehr den heutigen Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Beispiel aus der Praxis
Eine freistehende Villa verfügt über eine großzügige, freitragende Bogentreppe aus Naturstein mit geschmiedetem Metallgeländer, die von der Eingangshalle in das Obergeschoss führt und als zentrales architektonisches Highlight im Exposé beworben wird.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle gesetzliche Regelung; einschlägig ist die technische Norm DIN 18065 (Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße) sowie die Landesbauordnungen hinsichtlich Geländerhöhen und Absturzsicherung.