Spindeltreppe

Auch: Wendeltreppe mit Mittelspindel

Bei der Spindeltreppe sind alle Stufen keilförmig um eine zentrale, tragende Säule (die "Spindel") angeordnet, wodurch die Treppe sehr platzsparend ist, aber vergleichsweise schmale Auftrittsflächen zur Innenseite hin aufweist.

Ausführliche Erklärung

Die Spindeltreppe gehört zur Familie der Wendeltreppen, unterscheidet sich aber von der freitragenden Wendeltreppe dadurch, dass die zentrale Spindel selbst tragende Funktion hat und die Stufen daran fixiert sind.

Für Makler relevant:

  • Platzbedarf: Spindeltreppen benötigen deutlich weniger Grundfläche als gerade Treppen oder Podesttreppen und werden daher häufig bei beengten Platzverhältnissen eingesetzt – etwa als Zugang zu einem ausgebauten Spitzboden, einer Galerie oder einem kleinen Dachgeschoss.
  • Nutzungskomfort: Wegen der zur Spindel hin schmaler werdenden Stufen ist die Begehbarkeit eingeschränkter als bei geraden Treppen; der Transport von sperrigen Möbeln (Betten, Schränke) ist oft nicht oder nur eingeschränkt möglich – ein wichtiger Hinweis für Käufer/Mieter.
  • Rechtliche Einordnung: Je nach Landesbauordnung dürfen Spindeltreppen bei bestimmten Mindestmaßen der Auftrittsbreite (i. d. R. gemessen 15 cm von der schmalen Innenkante) als "notwendige Treppe" (einziger Rettungsweg) zugelassen sein oder eben nicht – das ist bei der Beurteilung von Erschließungssituationen in Bestandsimmobilien relevant.
  • Material und Optik: Häufig aus Stahl, Holz oder in Kombination gefertigt; als Gestaltungselement (z. B. verchromte Spindeltreppe in einem Loft) auch ein architektonisches Highlight, das im Exposé hervorgehoben werden kann.

Beispiel aus der Praxis

In einem Loft mit ausgebautem Spitzboden führt eine schmale Spindeltreppe aus Stahl vom Wohnbereich in den zusätzlichen Schlafraum unter dem Dach. Der Makler weist im Exposé darauf hin, dass sperrige Möbel möglicherweise nicht über diese Treppe transportiert werden können.

Rechtsgrundlage

Keine bundeseinheitliche Spezialnorm. Anforderungen an Mindestbreiten, Steigungsverhältnisse und Zulässigkeit als Rettungsweg ergeben sich aus den jeweiligen Landesbauordnungen sowie DIN 18065 (Gebäudetreppen).

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