Bohrmehl
Auch: Fraßmehl · Nagemehl
Bohrmehl ist das feine, mehl- bis sandartige Material, das holzzerstörende Insekten (z. B. Hausbock, Nagekäfer) beim Fraß im Holz erzeugen und aus ihren Fraßgängen und Ausfluglöchern ausscheiden. Es gilt als wichtiges optisches Indiz für einen bestehenden oder abgelaufenen Schädlingsbefall.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist Bohrmehl ein leicht zu erkennendes, aber oft übersehenes Warnsignal bei der Besichtigung von Dachstühlen, Holzbalkendecken oder Fachwerkgebäuden:
- Erscheinungsbild: Feines, meist hellbraunes bis gelbliches Mehl oder körniges Material, das sich unterhalb von Ausfluglöchern im Holz ansammelt (z. B. auf Balken, Fensterbänken oder am Boden unter Dachbalken).
- Unterscheidung aktiv/inaktiv: Frisches, helles und lockeres Bohrmehl deutet auf aktiven Befall hin; verhärtetes, verstaubtes oder mit Spinnweben durchzogenes Bohrmehl spricht eher für einen abgeschlossenen, historischen Befall. Eine sichere Einschätzung kann nur ein Fachmann anhand der Aktivität der Ausfluglöcher und ggf. mittels Bauteilendoskopie treffen.
- Verursacher: Am häufigsten der Hausbock (Hylotrupes bajulus) und der Gemeine Nagekäfer (Anobium punctatum, "Holzwurm"); die Art des Bohrmehls (Konsistenz, Korngröße) gibt erfahrenen Gutachtern erste Hinweise auf den Schädling.
- Praxisrelevanz: Findet ein Makler bei der Besichtigung Bohrmehl an tragenden Holzbauteilen, sollte er dies dokumentieren und dem Verkäufer bzw. Kaufinteressenten die Einholung eines Holzschutzgutachtens empfehlen, bevor eine abschließende Kaufentscheidung getroffen wird – insbesondere bei tragenden Dachstuhlbalken kann ein unbehandelter aktiver Befall die Statik gefährden.
Beispiel aus der Praxis
Bei der Besichtigung eines Dachstuhls entdeckt der Makler unter mehreren Balken feines, helles Bohrmehl. Ein hinzugezogener Sachverständiger stellt aktiven Hausbockbefall fest und empfiehlt eine umgehende Sanierung, bevor der Verkauf abgeschlossen wird.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Bohrmehl ist ein rein biologisch-technisches Erkennungsmerkmal ohne eigene gesetzliche Regelung.