Brauner Kellerschwamm
Auch: Coniophora puteana · Kellerschwamm
Der Braune Kellerschwamm (Coniophora puteana) ist einer der häufigsten holzzerstörenden Pilze in Deutschland. Er befällt bevorzugt dauerhaft durchfeuchtetes Holz, insbesondere in Kellern, und verursacht eine charakteristische Würfelbruchfäule, die die Tragfähigkeit des Holzes stark mindert.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist der Braune Kellerschwamm relevant, weil er – anders als der gefürchtetere Echte Hausschwamm – zwar meist lokal begrenzter auftritt, aber dennoch erheblichen Sanierungsbedarf verursachen kann:
- Erscheinungsbild: Braune bis dunkelbraune, teils federartige oder strangförmige Pilzgeflechte (Myzelstränge) auf der Holzoberfläche, das befallene Holz zeigt eine typische Würfelbruchstruktur (quer- und längsrissig, in würfelartige Stücke zerfallend) und verliert deutlich an Festigkeit.
- Befallsbedingungen: Im Gegensatz zum Echten Hausschwamm benötigt der Braune Kellerschwamm einen direkten, dauerhaften Kontakt mit Feuchtigkeit (Holzfeuchte i. d. R. über 30–40 %) und breitet sich kaum über trockenes Mauerwerk aus – er bleibt meist auf den unmittelbaren Feuchtebereich beschränkt. Typische Fundorte sind Kellerbalken, Türzargen, Holzverschalungen und Dielenböden in dauerfeuchten Kellerräumen.
- Abgrenzung zum Echten Hausschwamm: Der Echte Hausschwamm (Serpula lacrymans) gilt als gefährlicher, da er auch über Mauerwerk wachsen und trockenere Bereiche durch Wassertransport in eigenen Rhizomorphen selbst versorgen kann – eine fachliche Artbestimmung ist daher für die Einschätzung des Sanierungsumfangs entscheidend.
- Sanierung: Beseitigung der Feuchtigkeitsquelle (z. B. defekte Abdichtung, siehe Aufsteigende Feuchtigkeit), großzügiger Rückbau befallenen Holzes (i. d. R. mind. 30 cm über die sichtbare Befallsgrenze hinaus), fachgerechte Entsorgung, ggf. chemischer Holzschutz und Austausch tragender Bauteile.
- Praxisrelevanz: Ein Befall mindert den Immobilienwert erheblich und ist gegenüber Kaufinteressenten offenbarungspflichtig. Die Sanierungskosten hängen stark vom Befallsumfang ab und reichen von einigen tausend Euro bei lokalem Befall bis zu deutlich höheren Summen bei großflächiger Durchfeuchtung.
Beispiel aus der Praxis
In einem unbewohnten Altbaukeller wird bei der Besichtigung ein brauner, strangartiger Pilzbewuchs an den Kellerdeckenbalken entdeckt. Ein Sachverständiger bestätigt Befall durch den Braunen Kellerschwamm, verursacht durch eine seit Jahren undichte Kelleraußenwand, und veranschlagt die Sanierungskosten inklusive Abdichtungserneuerung auf rund 10.000 Euro.
Rechtsgrundlage
- DIN 68800 – Norm zum Holzschutz im Hochbau, regelt vorbeugende und bekämpfende Maßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten.