Befallssanierung Holzschädlinge

Auch: Schädlingssanierung Holz · Holzschädlingsbekämpfung

Die Befallssanierung von Holzschädlingen umfasst alle Maßnahmen zur Beseitigung eines Befalls durch holzzerstörende Insekten (z. B. Hausbock, Nagekäfer) oder Pilze (z. B. Hausschwamm) an tragenden oder verkleideten Holzbauteilen eines Gebäudes.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist dieses Thema vor allem bei älteren Dachstühlen, Balken und Fachwerkgebäuden praxisrelevant, da unbehandelter Befall die Standsicherheit gefährden kann:

  • Häufige Schädlinge: Hausbock (Hylotrupes bajulus, bevorzugt trockenes Nadelholz mit hohem Splintholzanteil), Gemeiner Nagekäfer (Anobium punctatum, "Holzwurm"), Braunfäulepilze wie der Braune Kellerschwamm (Brauner Kellerschwamm) oder der Echte Hausschwamm (Serpula lacrymans, gilt als gefährlichster Gebäudepilz Deutschlands).
  • Erkennungsmerkmale: Ausflugslöcher im Holz, Bohrmehl (feines Fraßmehl unterhalb der Löcher), hohl klingendes Holz beim Beklopfen, sichtbare Pilzfäden oder Fruchtkörper bei Pilzbefall, muffiger Geruch.
  • Sanierungsschritte: 1) Befallsdiagnose durch Sachverständigen (Art des Schädlings, Ausbreitung, Aktivität), 2) Freilegen und ggf. Entfernen stark geschädigter Holzteile, 3) chemische Bekämpfung (Heißluft-, Begasungs- oder Injektionsverfahren gegen Insekten) bzw. bei Pilzbefall zusätzlich Ursachenbeseitigung (Feuchtequelle abstellen) und großzügiger Rückbau befallenen Materials, 4) bei tragenden Bauteilen statische Ertüchtigung oder Austausch.
  • DIN 68800: Regelt den vorbeugenden und bekämpfenden Holzschutz im Hochbau, unterscheidet Gebrauchsklassen (seit der Fassung 2011 Nachfolgebegriff der früheren Gefährdungsklassen) und definiert Anforderungen an Sanierungsmaßnahmen.
  • Praxisrelevanz: Ein festgestellter, nicht behobener Schädlingsbefall ist ein erheblicher, offenbarungspflichtiger Mangel. Makler sollten bei Verdachtsmomenten (Baujahr, Bohrmehl, hohl klingendes Holz) auf eine fachliche Untersuchung hinweisen, da Sanierungskosten stark schwanken (von wenigen hundert Euro bei lokaler Behandlung bis zu mehreren zehntausend Euro bei großflächigem Hausschwammbefall im Dachstuhl).

Beispiel aus der Praxis

Bei der Besichtigung eines Fachwerkhauses entdeckt der Makler Bohrmehl unter den Dachbalken. Ein hinzugezogener Holzschutzsachverständiger diagnostiziert aktiven Hausbockbefall in einem begrenzten Bereich und veranschlagt die fachgerechte Sanierung mit rund 6.000 Euro, was in die Verkaufsverhandlung einfließt.

Rechtsgrundlage

  • DIN 68800 – Norm zum Holzschutz im Hochbau, regelt vorbeugende und bekämpfende Maßnahmen sowie Gebrauchsklassen (seit 2011 Nachfolgebegriff der Gefährdungsklassen) für Holzbauteile.

Verwandte Begriffe