Bohrpfahlgründung

Auch: Bohrpfahl

Die Bohrpfahlgründung ist eine Form der Tiefgründung, bei der ein Bohrloch bis in tragfähige Bodenschichten abgeteuft und anschließend mit Bewehrung und Ortbeton verfüllt wird. Die entstehenden Bohrpfähle leiten die Gebäudelasten in tiefere, tragfähige Bodenschichten ab, wenn der oberflächennahe Baugrund für eine Flachgründung nicht tragfähig genug ist.

Ausführliche Erklärung

Für den Makler ist die Bohrpfahlgründung vor allem bei Objekten auf schwierigem Baugrund (weiche Böden, hoher Grundwasserstand, Altlasten im oberflächennahen Untergrund) sowie bei größeren Gebäuden, Hochhäusern und Gewerbeimmobilien relevant, deren Lasten eine besonders sichere Ableitung in tiefe, tragfähige Schichten erfordern.

Ablauf und Merkmale:

  • Ein Bohrgerät stellt ein zylindrisches Loch her, das je nach Bodenverhältnissen mit einer Verrohrung oder Stützflüssigkeit (Bentonit) gegen Einsturz gesichert wird.
  • In das fertige Bohrloch wird ein Bewehrungskorb eingestellt und der Pfahl anschließend mit Ortbeton verfüllt (im Gegensatz zum gerammten Fertigpfahl).
  • Bohrpfähle können bis zu mehreren Metern Durchmesser und mehreren Dutzend Metern Tiefe reichen und werden über eine Pfahlkopfplatte oder Fundamentplatte mit dem Bauwerk verbunden.
  • Vorteil gegenüber Rammpfählen: geringere Erschütterungen und Lärmbelastung, wichtig bei innerstädtischer Bebauung in Nachbarschaft zu Bestandsgebäuden.

Praxisrelevanz für den Makler:

  • Eine Bohrpfahlgründung ist ein Indiz für schwierige Baugrundverhältnisse und in der Regel mit höheren Gründungskosten verbunden – relevant bei der Plausibilisierung von Baukosten und Kaufpreisen für Neubauprojekte.
  • Bei Bestandsimmobilien mit Bohrpfahlgründung sollte auf vorhandene Gründungsgutachten und ggf. auf Unterlagen zur Tragfähigkeitsnachweise verwiesen werden, da dies für spätere An- oder Umbauten (z. B. Aufstockung) entscheidend sein kann.
  • Käufer sollten informiert werden, dass diese Gründungsart in der Regel dauerhaft wartungsfrei ist, aber bei Rissbildungen im Gebäude eine gründungstechnische Prüfung sinnvoll ist.

Beispiel aus der Praxis

Ein Neubauprojekt für ein Mehrfamilienhaus liegt auf einem ehemaligen Flussauenbereich mit weichen, wenig tragfähigen Böden. Der Bauträger lässt eine Bohrpfahlgründung mit Pfählen bis in 18 Meter Tiefe herstellen, um die Gebäudelasten sicher in den tragfähigen Kies darunter abzuleiten – ein Umstand, den der Makler bei der Erläuterung der Baukosten gegenüber Interessenten transparent macht.

Rechtsgrundlage

  • DIN EN 1536 – Ausführung von Bohrpfahlarbeiten.
  • DIN 1054 – Baugrund, Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau.
  • Landesbauordnungen verlangen bei schwierigem Baugrund ein Baugrundgutachten vor Erteilung der Baugenehmigung.

Verwandte Begriffe