Ankaufskriterien
Auch: Investitionskriterien · Ankaufsprofil
Ankaufskriterien sind die von einem Investor, Fonds oder privaten Käufer vorab definierten Anforderungen – etwa zu Standort, Objektart, Baujahr, Zustand, Mindestrendite oder Preisrahmen – anhand derer angebotene Immobilien systematisch geprüft und gefiltert werden.
Ausführliche Erklärung
Professionelle Investoren, aber zunehmend auch private Kapitalanleger, legen vor der aktiven Suche ein Ankaufsprofil mit klaren Ankaufskriterien fest, um Investitionsentscheidungen zu beschleunigen und emotionale oder unwirtschaftliche Käufe zu vermeiden. Typische Kriteriengruppen sind:
- Lagekriterien: bevorzugte Regionen, Stadttypen oder Mikrolagen, Mindestbevölkerung, wirtschaftliche Stabilität des Standorts.
- Objektkriterien: Objektart (Wohn-, Gewerbe-, Mischnutzung), Baujahr, Zustand, Größe, Anzahl der Einheiten.
- Wirtschaftliche Kriterien: Mindestrendite (z. B. Bruttomietrendite oder Nettoanfangsrendite), maximaler Kaufpreisfaktor, erforderliches Wertsteigerungspotenzial, maximaler Sanierungsstau.
- Rechtliche und strukturelle Kriterien: lastenfreies Grundbuch, geklärte Eigentumsverhältnisse, keine laufenden Rechtsstreitigkeiten, Vermietungsstand.
Für Makler sind Ankaufskriterien ein wichtiges Arbeitsinstrument, um Objekte gezielt an passende Investoren zu vermitteln, ohne bei jedem neuen Angebot die Eignung erneut vollständig abzufragen. Viele Maklerbüros pflegen deshalb Investorenprofile mit hinterlegten Ankaufskriterien im CRM-System, um bei einem neuen Objekt automatisch passende Käufer zu identifizieren. Erfüllt ein Objekt die Ankaufskriterien grundsätzlich, folgt in der Regel eine vertiefte Due-Diligence-Prüfung, bevor eine endgültige Kaufentscheidung getroffen wird.
Beispiel aus der Praxis
Ein Immobilienfonds definiert als Ankaufskriterien: Wohnobjekte mit mindestens 20 Einheiten in deutschen Großstädten mit über 300.000 Einwohnern, Baujahr nach 1990, Nettoanfangsrendite von mindestens 4 Prozent und vollständige Vermietung. Ein Makler prüft anhand dieses Profils, welche seiner aktuellen Angebote infrage kommen, bevor er sie dem Fonds vorstellt.
Rechtsgrundlage
Keine eigenständige gesetzliche Regelung. Ankaufskriterien sind ein individuelles, unternehmensinternes Steuerungsinstrument ohne eigenen Rechtsrahmen.