Ankaufsrendite
Auch: Einstandsrendite · Einstiegsrendite
Die Ankaufsrendite (auch Einstands- oder Einstiegsrendite genannt) ist die Rendite, die ein Investor beim Erwerb einer Immobilie auf Basis der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Miete und des gezahlten Kaufpreises erzielt.
Ausführliche Erklärung
Die Ankaufsrendite ist der zentrale Vergleichswert bei der Kaufentscheidung institutioneller wie privater Kapitalanleger und wird meist als Bruttoanfangsrendite ausgedrückt:
Ankaufsrendite = Jahresnettokaltmiete (Ist-Miete) ÷ Kaufpreis (ggf. inkl. Erwerbsnebenkosten) × 100
Wichtige Aspekte für die Maklerpraxis:
- Ist-Miete statt Marktmiete: Grundlage ist regelmäßig die tatsächlich vereinbarte Miete zum Ankaufszeitpunkt, nicht die theoretisch erzielbare Marktmiete. Bei Objekten mit Unter- oder Überschreitung der Marktmiete weicht die Ankaufsrendite entsprechend von der nachhaltigen Rendite ab.
- Brutto oder netto: Wird die Kennzahl ohne Abzug von Bewirtschaftungskosten berechnet, spricht man von der Bruttoankaufsrendite; werden nicht umlagefähige Kosten abgezogen, ergibt sich die Nettoankaufsrendite (Nettoanfangsrendite).
- Marktvergleich: In der Immobilienwirtschaft dient die Ankaufsrendite als Benchmark – insbesondere bei Gewerbeimmobilien werden am Markt beobachtete Ankaufsrenditen (Spitzenrenditen/„Prime Yields") regelmäßig veröffentlicht (z. B. für Büro- oder Logistikimmobilien in Top-Standorten).
- Verhältnis zur Exitrendite: Die Differenz zwischen Ankaufs- und späterer Exitrendite (Verkaufsrendite) beeinflusst maßgeblich den erzielbaren Wertzuwachs bei Weiterverkauf.
- Zinsumfeld: Ankaufsrenditen bewegen sich tendenziell im Gleichlauf mit dem allgemeinen Zinsniveau – steigende Zinsen führen in der Regel zu steigenden geforderten Ankaufsrenditen (und damit tendenziell fallenden Kaufpreisen) und umgekehrt.
Beispiel aus der Praxis
Ein Anleger erwirbt ein Mehrfamilienhaus für 2.000.000 Euro. Die zum Ankaufszeitpunkt vereinbarten Ist-Mieten summieren sich auf 90.000 Euro pro Jahr. Die Ankaufsrendite (brutto) beträgt somit 4,5 % (90.000 ÷ 2.000.000).
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Die Ankaufsrendite ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl ohne gesetzliche Normierung.