Arbeitnehmersparzulage

Auch: vermögenswirksame Leistungen (Wohnbau) · staatliche Sparzulage · VL-Förderung Wohnungsbau

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung, die Beschäftigte zusätzlich zu ihren vermögenswirksamen Leistungen (VL) erhalten, wenn sie diese in bestimmte Anlageformen wie einen Bausparvertrag oder zur wohnungswirtschaftlichen Verwendung einzahlen. Sie wird über die Einkommensteuererklärung beantragt.

Ausführliche Erklärung

Für den Makler ist die Arbeitnehmersparzulage vor allem als Baustein der Eigenkapitalbildung junger Käufer relevant, wenn er im Rahmen der Käuferberatung auf Fördermöglichkeiten hinweist:

  • Fördersatz Wohnungsbau: Bei Anlage in einen Bausparvertrag oder zur wohnungswirtschaftlichen Verwendung beträgt die Zulage 9 % auf maximal 470 Euro vermögenswirksame Leistungen pro Jahr, also maximal 43 Euro Zulage jährlich.
  • Einkommensgrenzen: Seit 2024 gilt eine einheitliche Einkommensgrenze von 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Alleinstehende bzw. 80.000 Euro für zusammenveranlagte Ehe- und Lebenspartner – unabhängig davon, ob die VL in Wohnungsbau oder Wertpapiere fließen.
  • Kombinierbarkeit: Zusätzlich existiert eine Förderung für Aktienfonds-Sparpläne (20 % auf maximal 400 Euro). Beide Zulagenarten lassen sich kombinieren, sodass maximal 123 Euro pro Person und Jahr an Zulage möglich sind.
  • Sperrfrist: Bausparverträge zur Wohnungsbauförderung unterliegen einer siebenjährigen Sperrfrist; vorzeitige Verfügung (außer bei wohnungswirtschaftlicher Verwendung, Arbeitslosigkeit oder ähnlichen Ausnahmen) führt zum Verlust der Zulage.
  • Praxisrelevanz: Die Beträge sind für sich genommen klein, aber in der Gesamtberatung zur Eigenkapitalbildung (neben Wohn-Riester und klassischem Ansparen) ein sinnvoller Baustein, den der Makler bei jüngeren, einkommensschwächeren Käufern ansprechen kann.

Beispiel aus der Praxis

Ein Auszubildender zahlt über seinen Arbeitgeber jährlich 470 Euro vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag ein. Da sein zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro liegt, erhält er zusätzlich zur Ansparung 43 Euro Arbeitnehmersparzulage vom Staat – automatisch gutgeschrieben nach Abgabe der Steuererklärung.

Rechtsgrundlage

  • 5. Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) – regelt Fördervoraussetzungen, Einkommensgrenzen und Zulagenhöhe der Arbeitnehmersparzulage.
  • Wohnungsbau-Prämiengesetz – regelt die parallele Wohnungsbauprämie auf Bausparverträge außerhalb vermögenswirksamer Leistungen (mit eigenen, niedrigeren Einkommensgrenzen).

Verwandte Begriffe