Baugruppe

Auch: Baugemeinschaft · Bauherrengemeinschaft

Eine Baugruppe ist ein Zusammenschluss mehrerer privater Bauinteressenten, die gemeinsam ein Grundstück erwerben, gemeinsam die Planung beauftragen und das Gebäude als Bauherrengemeinschaft errichten lassen, statt es fertig von einem Bauträger zu kaufen.

Ausführliche Erklärung

Baugruppen – auch Baugemeinschaften genannt – entstehen meist aus dem Wunsch heraus, individuelle Wohnwünsche umzusetzen und dabei die Handelsmarge eines klassischen Bauträgers einzusparen, da dieser die Immobilie normalerweise mit eigenem unternehmerischem Risiko und entsprechendem Gewinnaufschlag verkauft. Die künftigen Eigentümer schließen sich rechtlich meist zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammen, erwerben das Baugrundstück gemeinsam und beauftragen Architekten sowie Bauunternehmen direkt. Nach Fertigstellung wird das Gebäude in der Regel im Wege der Teilungserklärung in Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aufgeteilt, sodass jedes Mitglied Sondereigentum an seiner Wohnung erhält.

Baugruppenprojekte werden von vielen Kommunen aktiv gefördert, etwa durch Konzeptvergabeverfahren bei städtischen Grundstücken, weil sie häufig zu individuelleren, oft ökologisch orientierten und sozial durchmischten Wohnformen führen als klassische Bauträgerprojekte. Für die Beteiligten bedeutet die Baugruppe jedoch auch ein höheres persönliches Risiko: Anders als beim Bauträgerkauf mit gesetzlichem Schutz durch die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) tragen die Mitglieder der Baugruppe das Bau- und Kostenrisiko selbst und haften in der Gründungsphase oft gesamtschuldnerisch für gemeinsame Verbindlichkeiten.

Beispiel aus der Praxis

Acht Familien gründen eine GbR, kaufen gemeinsam ein städtisches Grundstück im Rahmen einer Konzeptvergabe und lassen darauf ein Mehrfamilienhaus mit acht individuell zugeschnittenen Wohnungen errichten. Nach Fertigstellung wird das Gebäude per Teilungserklärung in Wohnungseigentum aufgeteilt.

Rechtsgrundlage

Keine eigenständige gesetzliche Regelung der Baugruppe als solche; maßgeblich sind die allgemeinen Vorschriften zur GbR (§§ 705 ff. BGB) sowie das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für die spätere Aufteilung in Sondereigentum.

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