GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
Auch: BGB-Gesellschaft · eGbR
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die einfachste Form der Personengesellschaft nach deutschem Recht: Mehrere Personen verpflichten sich, einen gemeinsamen Zweck zu fördern. Im Immobilienbereich dient sie häufig dazu, gemeinsam Grundstücke oder Gebäude zu erwerben, zu halten oder zu verwalten.
Ausführliche Erklärung
Die GbR ist im BGB als Grundform der Personengesellschaft geregelt und dient als Basismodell für zahlreiche speziellere Gesellschaftsformen (OHG, KG). Seit der Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) zum 1. Januar 2024 unterscheidet das Gesetz ausdrücklich zwei Erscheinungsformen der GbR:
- Rechtsfähige GbR: Nach § 705 Abs. 2 BGB ist die GbR rechtsfähig, wenn sie nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter selbst am Rechtsverkehr teilnehmen soll – sie kann dann selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen. Dies ist der praktisch weitaus häufigere Fall, etwa bei gemeinsamem Immobilienerwerb, Bauherrengemeinschaften oder Investorenzusammenschlüssen.
- Nicht rechtsfähige GbR: Dient lediglich der internen Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses der Gesellschafter untereinander, ohne selbst am Rechtsverkehr teilzunehmen.
Gesellschafter können die GbR freiwillig in das mit dem MoPeG neu geschaffene Gesellschaftsregister eintragen lassen (§ 707 BGB); sie führt dann den Zusatz „eGbR" (eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Für Immobiliengeschäfte ist diese Eintragung faktisch unumgänglich, da eine rechtsfähige GbR nur nach vorheriger Registereintragung selbst als Eigentümerin in das Grundbuch eingetragen werden oder über ein eingetragenes Recht verfügen kann.
Die Gesellschafter einer GbR haften für deren Verbindlichkeiten grundsätzlich persönlich und gesamtschuldnerisch – ein wesentlicher Unterschied zu haftungsbeschränkten Gesellschaftsformen wie der GmbH. Wegen ihrer einfachen Gründung ohne Mindestkapital und Notarpflicht ist die GbR im Immobilienbereich weit verbreitet, sowohl bei privaten Erwerbergemeinschaften als auch bei Projektentwicklungen (z. B. als ARGE oder Bietergemeinschaft).
Beispiel aus der Praxis
Zwei befreundete Kapitalanleger gründen eine GbR, um gemeinsam ein Mehrfamilienhaus zu erwerben. Sie lassen die Gesellschaft als eGbR im Gesellschaftsregister eintragen und anschließend als Eigentümerin im Grundbuch eintragen. Beide haften persönlich für die Verbindlichkeiten der GbR, etwa aus dem gemeinsam aufgenommenen Darlehen.