Baukostenzuschuss

Auch: Netzanschlusskostenbeitrag

Der Baukostenzuschuss ist ein Kostenbeitrag, den der Netzbetreiber vom Anschlussnehmer verlangen kann, wenn die Herstellung oder Verstärkung des Netzanschlusses einen bestimmten Leistungsumfang überschreitet.

Ausführliche Erklärung

Rechtsgrundlage für den Baukostenzuschuss im Strombereich ist § 11 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Danach darf der Netzbetreiber vom Anschlussnehmer einen angemessenen Zuschuss zu den Kosten für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteileranlagen des Niederspannungsnetzes (einschließlich Transformatorenstationen) verlangen, wenn die beanspruchte Leistung 30 Kilowatt übersteigt. Der Baukostenzuschuss darf höchstens 50 Prozent dieser Verteilnetzkosten decken – nicht der gesamten Anschlusskosten; die Berechnung erfolgt regelmäßig anteilig nach dem Verhältnis der individuell benötigten Leistung zur Gesamtleistung aller Anschlüsse im betreffenden Versorgungsbereich, wobei auch Pauschalierungen auf Basis vergleichbarer Fälle zulässig sind. Erhöht ein Anschlussnutzer später seinen Leistungsbedarf erheblich, kann ein weiterer Baukostenzuschuss anfallen. Baukostenzuschuss und die eigentlichen Netzanschlusskosten (Hausanschlusskosten) müssen getrennt ausgewiesen werden.

In der Praxis betrifft der Baukostenzuschuss vor allem größere Bauvorhaben, Gewerbeimmobilien oder Neubaugebiete, bei denen der Netzbetreiber das Verteilnetz ausbauen oder verstärken muss, um die benötigte Anschlussleistung bereitzustellen – etwa bei Mehrfamilienhäusern mit hoher gleichzeitiger Leistungsanforderung (Wärmepumpen, Ladeinfrastruktur) oder bei gewerblichen Nutzungen. Für Bauherren und Projektentwickler ist der Baukostenzuschuss ein relevanter Kalkulationsposten neben den regulären Netzanschlusskosten, der frühzeitig beim zuständigen Netzbetreiber abgefragt werden sollte, da er sich erheblich auf die Erschließungskosten eines Projekts auswirken kann.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauträger errichtet ein Mehrfamilienhaus mit 20 Wohneinheiten und beantragt beim örtlichen Netzbetreiber einen Netzanschluss mit einer Leistung von 120 kW, unter anderem wegen der geplanten Wärmepumpenheizung und Ladestationen in der Tiefgarage. Da die benötigte Leistung deutlich über 30 kW liegt, verlangt der Netzbetreiber neben den Hausanschlusskosten einen zusätzlichen Baukostenzuschuss für den erforderlichen Ausbau des Verteilnetzes.

Rechtsgrundlage

  • § 11 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) – Berechtigt Netzbetreiber, ab einer Anschlussleistung über 30 kW einen Baukostenzuschuss von höchstens 50 Prozent der Kosten für die Erstellung/Verstärkung der örtlichen Verteileranlagen (nicht der gesamten Anschlusskosten) zu erheben.

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