Baulandmodell

Auch: Kommunales Baulandmodell · Modell der sozialgerechten Bodennutzung

Ein Baulandmodell ist ein von einer Gemeinde beschlossenes Konzept, nach dem private Vorhabenträger bei der Schaffung neuen Baurechts über städtebauliche Verträge an den Folgekosten der Entwicklung beteiligt werden und regelmäßig einen Anteil an gefördertem oder preisgedämpftem Wohnungsbau errichten müssen.

Ausführliche Erklärung

Für die Ausweisung neuen Baurechts – etwa durch einen Bebauungsplan – entstehen der Gemeinde erhebliche Folgekosten, beispielsweise für Kindertagesstätten, Schulen, Grünflächen oder soziale Infrastruktur. Kommunale Baulandmodelle, von denen das Münchner Modell der "sozialgerechten Bodennutzung" (SoBoN, siehe Sozialgerechte Bodennutzung) das bekannteste ist, legen als politische Leitlinie fest, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen Vorhabenträger diese Kosten mittragen müssen, damit sie in den Genuss der Planungsbegünstigung (Wertsteigerung durch neues Baurecht) kommen.

Rechtlich umgesetzt werden Baulandmodelle regelmäßig über städtebauliche Verträge nach § 11 BauGB. Typische Bausteine sind:

  • Kostenbeteiligung an Erschließungs- und Folgeeinrichtungen über den gesetzlichen Erschließungsbeitrag hinaus,
  • Verpflichtung zur Errichtung eines bestimmten Anteils an gefördertem Wohnungsbau (siehe Geförderter Wohnungsbau),
  • Regelungen zu Umsetzungsfristen und Bauverpflichtungen.

Eine eigene Bundesnorm mit der Bezeichnung "Baulandmodell" existiert nicht; es handelt sich um ein kommunalpolitisches Instrument, das sich auf die vertragsrechtlichen Möglichkeiten des BauGB stützt und von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ausgestaltet ist. Für Projektentwickler und Makler ist die Kenntnis des jeweiligen örtlichen Baulandmodells wichtig, weil es die Wirtschaftlichkeit eines Bauprojekts maßgeblich beeinflusst.

Beispiel aus der Praxis

Eine Großstadt beschließt ein Baulandmodell, wonach Investoren bei neuen Wohnbauplänen 30 Prozent der Geschossfläche als geförderten Wohnungsbau errichten und sich zusätzlich an den Kosten für eine neue Kita beteiligen müssen. Diese Verpflichtungen werden im städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB festgeschrieben, bevor der zugehörige Bebauungsplan in Kraft tritt.

Rechtsgrundlage

  • § 11 BauGB – städtebaulicher Vertrag als rechtliches Umsetzungsinstrument von Baulandmodellen.
  • Es gibt keine eigenständige Bundesnorm namens "Baulandmodell"; die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch kommunalen Beschluss.

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