Bauträgervermarktung

Auch: Vermarktungsauftrag Neubau · Neubauvertrieb

Bauträgervermarktung ist der Vertriebsauftrag, den ein Bauträger einem Makler zum Verkauf noch nicht fertiggestellter oder geplanter Wohnungen und Häuser erteilt. Der Makler vertreibt dabei Bauträgerverträge, nicht bereits fertiggestellte Bestandsimmobilien.

Ausführliche Erklärung

Die Bauträgervermarktung unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von der klassischen Bestandsimmobilienvermittlung, was für Makler besondere fachliche Anforderungen mit sich bringt:

  • Vertragsgegenstand: Verkauft wird kein fertiges Objekt, sondern ein Bauträgervertrag nach § 650u BGB, der Grundstückskauf und Bauverpflichtung des Bauträgers kombiniert. Käufer erwerben auf Basis von Bauplänen, Baubeschreibung und Visualisierungen, nicht anhand einer physischen Besichtigung.
  • Provisionsstruktur: Häufig zahlt beim Bauträgervertrieb ausschließlich der Bauträger die Maklerprovision (Innenprovision), da der Verkäufer selbst der Auftraggeber ist; alternativ wird eine Käuferprovision vereinbart, die aber wie im Bestandsgeschäft dem Bestellerprinzip bzw. den Vorgaben zur Teilung folgen muss.
  • Absicherung der Käuferzahlungen: Zahlungen erfolgen nach dem gestaffelten Ratenplan der MaBV entsprechend dem Baufortschritt, was der Makler den Käufern verständlich erklären muss, da hierdurch das Risiko einer vorzeitigen Zahlung ohne Bauleistung begrenzt wird.
  • Beratungsintensität: Der Makler muss neben Standardfragen (Preis, Lage, Fläche) auch bautechnische und rechtliche Aspekte erläutern können: Baubeschreibung, Sonderwunschmanagement, Fertigstellungstermine, Gewährleistungsfristen (grundsätzlich 5 Jahre nach § 634a BGB) und die Rolle der Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen.
  • Vertriebsformate: Häufig werden Vertriebsbüros vor Ort, Musterwohnungen, virtuelle Rundgänge und gestaffelte Preislisten eingesetzt, oft in Zusammenarbeit mit spezialisierten Neubau-Vertriebsmaklern, die exklusiv für Bauträger tätig sind.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauträger beauftragt einen auf Neubauvertrieb spezialisierten Makler mit dem exklusiven Vertrieb von 40 Eigentumswohnungen eines im Bau befindlichen Projekts. Der Makler erstellt auf Basis der Baubeschreibung und der 3D-Visualisierungen ein Vertriebskonzept, begleitet Interessenten durch den Kaufprozess und erhält seine Provision vollständig vom Bauträger.

Rechtsgrundlage

  • Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) – regelt Zahlungsabsicherung, Ratenplan und Vermögensbetreuungspflichten bei Bauträgergeschäften.
  • § 650u BGB – Regelt den Bauträgervertrag als kombinierten Grundstückskauf- und Bauvertrag.

Verwandte Begriffe