Bauvorbereitung
Auch: Bauvorbereitungsphase · Baustelleneinrichtung
Die Bauvorbereitung umfasst alle Schritte, die zwischen der planungsrechtlichen Sicherung eines Grundstücks und dem tatsächlichen Baubeginn liegen – von der Ausführungsplanung über die Baugenehmigung bis zur Vergabe der Bauleistungen und Einrichtung der Baustelle.
Ausführliche Erklärung
In der Projektentwicklung schließt sich die Bauvorbereitung an die Phasen der Grundstücksbeschaffung und Bauleitplanung an. Sie umfasst typischerweise: die Ausführungs- und Detailplanung durch Architekten und Fachplaner, die Einholung der Baugenehmigung, die Erstellung eines Bauzeitenplans, die Ausschreibung und Vergabe der Gewerke an Bauunternehmen, die Klärung der Erschließung (Wasser, Abwasser, Strom, Zufahrt) sowie organisatorische Maßnahmen wie die Einrichtung der Baustelle, Baustromanschluss und Bauschild.
Für Projektentwickler und Bauträger ist die Bauvorbereitung die Phase mit dem höchsten Koordinationsaufwand, da hier technische, rechtliche und wirtschaftliche Fäden zusammenlaufen: Ohne rechtskräftige Baugenehmigung und geklärte Erschließung darf nicht mit dem Rohbau begonnen werden. Verzögerungen in dieser Phase – etwa durch Einsprüche, Nachforderungen der Baubehörde oder ausstehende Erschließungsmaßnahmen der Gemeinde – wirken sich unmittelbar auf den späteren Bauzeitenplan und die Finanzierungskosten aus.
Für Makler ist relevant, dass sich Objekte "in Bauvorbereitung" von solchen "im Bau" unterscheiden: Erstere sind rechtlich und tatsächlich noch nicht baureif begonnen, was bei der Vermarktung entsprechend kommuniziert werden sollte, insbesondere hinsichtlich realistischer Fertigstellungstermine.
Beispiel aus der Praxis
Ein Bauträger hat für ein Mehrfamilienhaus die Baugenehmigung erhalten. Bevor die Baufirma mit den Erdarbeiten beginnt, lässt er die Ausführungspläne finalisieren, vergibt die Rohbauarbeiten an ein Bauunternehmen, stimmt mit dem Energieversorger den Baustromanschluss ab und richtet die Baustelle mit Bauzaun und Container ein – diese gesamte Phase gilt als Bauvorbereitung.
Rechtsgrundlage
Keine eigenständige Rechtsgrundlage; die Bauvorbereitung wird durch die einzelnen zugrundeliegenden Vorschriften geprägt (u. a. Baugenehmigungsverfahren nach den Landesbauordnungen, Erschließungsrecht nach §§ 123 ff. BauGB, Vergaberecht bei öffentlichen Auftraggebern).