Bereitstellungszinsfreie Zeit
Auch: Zinsfreie Bereitstellungsfrist · Abruffrist ohne Bereitstellungszins
Die bereitstellungszinsfreie Zeit ist der Zeitraum nach Abschluss eines Darlehensvertrags, in dem der Kreditnehmer die zugesagte Darlehenssumme abrufen kann, ohne dass die Bank für den noch nicht in Anspruch genommenen Betrag einen Bereitstellungszins berechnet.
Ausführliche Erklärung
Da Darlehen für Bauvorhaben oder größere Sanierungen meist nicht sofort in voller Höhe, sondern gestaffelt nach Baufortschritt abgerufen werden, räumen Banken dem Kreditnehmer eine bestimmte Frist ein, innerhalb derer keine zusätzlichen Kosten für das „stillgelegte“ Kapital anfallen. Erst nach Ablauf dieser Frist beginnt die Bank, für den weiterhin nicht abgerufenen Restbetrag einen Bereitstellungszins zu berechnen.
Praxisrelevante Punkte für Makler:
- Übliche Dauer: Die bereitstellungszinsfreie Zeit liegt meist zwischen 6 und 12 Monaten nach Darlehenszusage; einige Banken bieten auch längere Fristen an, teils gegen einen geringen Zinsaufschlag auf das Gesamtdarlehen.
- Verhandelbarkeit: Insbesondere bei Neubauvorhaben mit realistisch längerer Bauzeit (z. B. Mehrfamilienhäuser, größere Sanierungsprojekte) sollten Bauherren aktiv eine längere bereitstellungszinsfreie Zeit verhandeln, um das Risiko von Verzögerungskosten zu minimieren.
- Verzögerungsrisiken: Lieferengpässe, Handwerkermangel oder Genehmigungsverzögerungen sind häufige Gründe, warum die geplante Abruf-Zeit überschritten wird – ein Punkt, den Makler bei der Beratung zu Neubauprojekten proaktiv ansprechen sollten.
- Zusammenspiel mit dem Zahlungsplan: Die bereitstellungszinsfreie Zeit sollte realistisch auf den vertraglich vereinbarten Zahlungsplan (z. B. nach MaBV bei Bauträgerverträgen) abgestimmt sein, damit keine unnötigen Zusatzkosten entstehen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Bauherr erhält im Januar eine Darlehenszusage mit einer bereitstellungszinsfreien Zeit von 10 Monaten. Verzögert sich der Bau und ist das Darlehen im November (nach 10 Monaten) noch nicht vollständig abgerufen, beginnt die Bank ab diesem Zeitpunkt, für den Restbetrag Bereitstellungszinsen zu berechnen.