Berufsordnung (IVD)

Auch: IVD-Standesordnung

Die Berufsordnung des IVD ist ein privatrechtliches Regelwerk, mit dem sich Mitglieder des größten deutschen Maklerverbands zu bestimmten Qualitäts- und Verhaltensstandards verpflichten. Sie ist keine staatliche Gesetzgebung, sondern beruht auf der Vereinsautonomie des Verbands.

Ausführliche Erklärung

Anders als in vielen anderen europäischen Ländern gibt es in Deutschland keine gesetzliche Berufskammer für Immobilienmakler mit hoheitlichen Standesregeln – der Marktzugang ist über § 34c GewO vergleichsweise niedrigschwellig geregelt. Berufsverbände wie der IVD haben diese Lücke mit eigenen, freiwilligen Regelwerken gefüllt:

  • Rechtsnatur: Die Berufsordnung ist Vereinsrecht; sie bindet nur Mitglieder, nicht die gesamte Branche. Verstöße können vereinsintern sanktioniert werden (Abmahnung, Ausschluss), begründen aber keine unmittelbaren gesetzlichen Pflichten gegenüber Dritten.
  • Typische Inhalte: Anforderungen an Sachkunde und Fortbildung, Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten und Doppeltätigkeit, Vorgaben zu Transparenz bei Provisionen, Umgang mit Kundendaten, Verhaltenskodex im Wettbewerb mit Kollegen.
  • Verhältnis zum Ehrenkodex: In der Praxis überschneiden sich Berufsordnung und Ehrenkodex des IVD; der Ehrenkodex bildet häufig den ethisch-programmatischen Rahmen, die Berufsordnung die konkreteren Verhaltensregeln.
  • Bedeutung für Kunden: Die Mitgliedschaft im IVD und die Bindung an dessen Berufsordnung wird von vielen Maklern als Qualitäts- und Vertrauenssignal genutzt, ersetzt aber keine gesetzliche Regulierung.
  • Sanktionen: Bei nachgewiesenen Verstößen kann der Verband Rügen aussprechen oder im schwerwiegenden Fall den Ausschluss aus dem Verband beschließen; dies wirkt sich häufig auch auf öffentliche Gütesiegel und Verzeichnisse aus.

Für Makler ist die freiwillige Selbstbindung an eine Berufsordnung ein wichtiges Differenzierungsmerkmal gegenüber unregulierten Wettbewerbern, ersetzt jedoch keine der gesetzlichen Pflichten aus GewO, GwG oder BGB.

Beispiel aus der Praxis

Ein IVD-Mitglied verstößt gegen die Berufsordnung, indem es systematisch verdeckte Doppeltätigkeit ohne Offenlegung gegenüber beiden Parteien betreibt. Der Verband leitet ein internes Verfahren ein und schließt das Mitglied nach Anhörung aus – der Makler darf sich künftig nicht mehr als IVD-Mitglied bezeichnen, bleibt aber gewerberechtlich weiterhin zugelassen.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle gesetzliche Rechtsgrundlage. Die Berufsordnung beruht auf der Vereinsautonomie des IVD (§§ 21 ff. BGB, Vereinsrecht) und bindet ausschließlich Verbandsmitglieder vertraglich/satzungsrechtlich.

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