Berufsverband (Makler)

Auch: IVD · RDM · Maklerverband

Ein Berufsverband bündelt die Interessen von Immobilienmaklern gegenüber Politik, Öffentlichkeit und Kunden, bietet Fortbildung und Musterverträge an und setzt häufig eigene Qualitäts- und Verhaltensstandards, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Die Mitgliedschaft ist freiwillig.

Ausführliche Erklärung

Da der Marktzugang zum Maklerberuf in Deutschland über § 34c GewO vergleichsweise niedrigschwellig geregelt ist und es keine verpflichtende Berufskammer gibt, übernehmen private Berufsverbände wichtige Funktionen der Selbstregulierung und Qualitätssicherung:

  • IVD (Immobilienverband Deutschland): Der mit Abstand größte und bedeutendste Verband, entstanden 2007 aus dem Zusammenschluss mehrerer Landesverbände (Rechtsnachfolger u. a. des RDM). Bietet Musterverträge, Fortbildungen, ein Gütesiegel und berufspolitische Interessenvertretung.
  • RDM (Ring Deutscher Makler): Historischer Vorläuferverband, dessen Strukturen weitgehend im heutigen IVD aufgegangen sind; der Name wird gelegentlich noch als traditionsreiche Bezeichnung verwendet.
  • Weitere Verbände: Daneben existieren kleinere, teils regional oder branchenspezifisch ausgerichtete Zusammenschlüsse (z. B. für Gewerbeimmobilienmakler oder Hausverwalter).
  • Funktionen für Mitglieder: Zugang zu Fortbildungsangeboten und Sachkundenachweisen, Musterverträge und -klauseln (rechtlich geprüft), Interessenvertretung gegenüber Gesetzgeber (z. B. bei der Reform des Bestellerprinzips), Networking und teils Vermittlungsplattformen.
  • Bedeutung für Kunden: Die Verbandsmitgliedschaft signalisiert freiwillige Selbstverpflichtung zu höheren Standards (Berufsordnung, Ehrenkodex), ist aber kein staatliches Gütesiegel und keine Zulassungsvoraussetzung.

Für Makler kann die Mitgliedschaft ein Differenzierungsmerkmal im Wettbewerb sein; verpflichtend ist sie nicht – auch nicht organisierte Makler dürfen unter den Voraussetzungen des § 34c GewO tätig sein.

Beispiel aus der Praxis

Ein selbstständiger Makler tritt dem IVD bei, um Zugang zu geprüften Vertragsmustern und Fortbildungen zu erhalten. Er verpflichtet sich damit zugleich zur Einhaltung der IVD-Berufsordnung und des Ehrenkodex und darf das IVD-Signet in seiner Werbung führen.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle gesetzliche Rechtsgrundlage. Berufsverbände sind privatrechtliche Vereine (§§ 21 ff. BGB); Mitgliedschaft und Pflichten ergeben sich aus der jeweiligen Vereinssatzung.

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