Betriebskategorie „Open

Auch: Offene Kategorie · Open Category

Die Betriebskategorie „Open" ist die für Privatpersonen und die meisten gewerblichen Anwender relevante Risikoklasse im EU-Drohnenrecht. Sie erlaubt den Betrieb handelsüblicher Kameradrohnen ohne vorherige Genehmigung, solange feste Rahmenbedingungen (Höhe, Sichtweite, Abstand zu Personen, Flugverbotszonen) eingehalten werden.

Ausführliche Erklärung

Seit der EU-weiten Harmonisierung des Drohnenrechts (anwendbar seit 2021 in Deutschland) wird zwischen drei Betriebskategorien unterschieden: „Open" (offen), „Specific" (speziell) und „Certified" (zertifiziert). Für die klassische Immobilien-Luftbildaufnahme ist praktisch fast ausschließlich die Kategorie „Open" relevant:

  • Geltungsbereich: Drohnen bis in der Regel 25 kg Startmasse, Flughöhe maximal 120 m über Grund, ständiger Sichtkontakt zum Fluggerät (VLOS – Visual Line of Sight).
  • Unterkategorien A1/A2/A3: unterscheiden sich nach Mindestabstand zu unbeteiligten Personen und Drohnengewichtsklasse (C0–C4); je nach Unterkategorie ist ein EU-Kompetenznachweis oder Fernpilotenzeugnis erforderlich (siehe Fernpilotenzeugnis).
  • Keine Betriebsgenehmigung nötig, solange diese Grenzen eingehalten werden und kein geografisches UAS-Sperrgebiet betroffen ist (z. B. Nähe zu Flughäfen, Kontrollzonen, siehe Kontrollzone, Wohngrundstücke Dritter, Naturschutzgebiete).
  • Registrierungspflicht: Betreiber müssen sich bei den meisten kommerziell genutzten Drohnen unabhängig von der Kategorie beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren lassen; eine Haftpflichtversicherung ist verpflichtend (siehe Drohnenhaftpflichtversicherung).

Sobald ein Flug außerhalb dieser Rahmenbedingungen stattfindet – etwa außerhalb der Sichtweite, über größeren Menschenansammlungen oder mit schwereren Drohnen – wechselt der Einsatz in die Kategorie „Specific" und erfordert eine gesonderte Betriebsgenehmigung (siehe Aufstiegsgenehmigung).

Beispiel aus der Praxis

Ein Fotograf fotografiert für ein Maklerbüro ein freistehendes Einfamilienhaus mit einer 900-Gramm-Kameradrohne aus 80 Metern Höhe, in ständiger Sichtweite und außerhalb jeder Kontrollzone. Dieser Einsatz fällt vollständig unter die Betriebskategorie „Open" – es ist keine vorherige behördliche Genehmigung erforderlich, wohl aber Registrierung und Versicherung des Betreibers.

Rechtsgrundlage

  • Verordnung (EU) 2019/947 – Regeln für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeugsysteme, Definition der Betriebskategorien Open/Specific/Certified.
  • Verordnung (EU) 2019/945 – technische Anforderungen und Klassenkennzeichnung (C0–C4) der Fluggeräte.
  • §§ 21a-21h LuftVO – nationale Ausführungsvorschriften, u. a. zu geografischen UAS-Gebieten.

Verwandte Begriffe