Beurkundungstermin
Auch: Notartermin · Kaufvertragsbeurkundung
Der Beurkundungstermin ist der Termin beim Notar, an dem der Kaufvertrag über eine Immobilie verlesen, erläutert und von allen Vertragsparteien unterschrieben wird. Erst mit dieser notariellen Beurkundung wird der Immobilienkaufvertrag rechtswirksam.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist der Beurkundungstermin der formale Abschluss des von ihnen vermittelten Verkaufsprozesses und zugleich meist der Zeitpunkt, an dem der Provisionsanspruch endgültig fällig wird. Wichtige Aspekte:
- Gesetzliches Formerfordernis: Nach § 311b Abs. 1 BGB bedürfen Verträge über den Kauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten (Eigentumswohnungen, Erbbaurechte) zwingend der notariellen Beurkundung; ohne sie ist der Vertrag nichtig.
- Ablauf: Der Notar verliest den vollständigen Vertragstext, erläutert die wesentlichen Regelungen (Kaufpreis, Fälligkeit, Übergabetermin, Gewährleistungsausschluss, Auflassungsvormerkung) und beantwortet Fragen der Parteien. Änderungen können bis zur Unterschrift noch vorgenommen werden.
- Vorbereitung durch den Makler: Gute Makler stellen sicher, dass der Kaufvertragsentwurf rechtzeitig (meist mindestens zwei Wochen vorher) an beide Parteien versendet wird, damit ausreichend Prüfzeit besteht, und begleiten häufig auch selbst zum Termin, ohne dabei rechtsberatend tätig werden zu dürfen (Verbot der Rechtsberatung nach RDG).
- Anwesenheitspflicht: Beide Vertragsparteien müssen persönlich anwesend sein oder sich durch eine notariell beglaubigte Vollmacht vertreten lassen.
- Folgen der Beurkundung: Im Anschluss veranlasst der Notar die Eintragung einer Auflassungsvormerkung ins Grundbuch, holt erforderliche Genehmigungen ein (z. B. Verzicht auf gemeindliches Vorkaufsrecht) und wickelt die Kaufpreiszahlung meist über ein Notaranderkonto oder Direktzahlung ab.
- Provisionsauslösung: In den meisten Maklerverträgen ist der Beurkundungstermin der maßgebliche Zeitpunkt, ab dem die Maklerprovision fällig wird, da mit der Beurkundung ein wirksamer Hauptvertrag zustande gekommen ist.
Beispiel aus der Praxis
Nach erfolgreicher Preisverhandlung vereinbart der Notar einen Beurkundungstermin drei Wochen später. Der Makler stellt sicher, dass beide Parteien den Vertragsentwurf vorab erhalten und begleitet Käufer und Verkäufer zum Termin, bei dem der Notar den Vertrag verliest und beide Seiten unterschreiben.
Rechtsgrundlage
- § 311b Abs. 1 BGB – Formerfordernis der notariellen Beurkundung für Grundstückskaufverträge.
- § 128 BGB – Wirksamkeit notarieller Beurkundung bei getrennter Erklärung der Parteien.
- Beurkundungsgesetz (BeurkG) – Verfahrensregeln zur Durchführung der notariellen Beurkundung.