Bewegungs- und Schutzkosten
Auch: Bewegungskosten · Schutzkosten
Bewegungs- und Schutzkosten sind Aufwendungen, die notwendig werden, um im Zuge der Schadenbehebung an eine beschädigte versicherte Sache zu gelangen oder andere Sachen vor einem drohenden weiteren Schaden zu schützen – etwa das Versetzen von Möbeln, das Aufstemmen einer Wand oder das Abdecken angrenzender Bauteile.
Ausführliche Erklärung
Diese Kostenposition wird in der Schadenregulierung häufig übersehen, ist für die tatsächliche Schadenhöhe aber praxisrelevant:
- Typische Beispiele: Um einen defekten Wasserrohrbruch in der Wand zu reparieren, muss oft Mauerwerk aufgestemmt, ein Fliesenbelag entfernt oder ein Einbauschrank abgebaut werden. Diese Kosten fallen zusätzlich zum eigentlichen Reparaturschaden an und werden separat als Bewegungs- und Schutzkosten ersetzt.
- Abgrenzung zu Aufräumungskosten: Bewegungs- und Schutzkosten entstehen vor oder während der Schadenbehebung, um überhaupt an die Schadenstelle zu gelangen bzw. Folgeschäden zu vermeiden. Aufräumungskosten fallen dagegen nach dem Schadenereignis für die Beseitigung von Trümmern und Schutt an.
- Sublimitierung: Wie Aufräumungskosten sind auch Bewegungs- und Schutzkosten in den Versicherungsbedingungen meist auf einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme oder einen Höchstbetrag je Schadenfall begrenzt.
- Praxisrelevanz bei Leitungswasserschäden: Gerade bei versteckten Rohrleitungen in Wand oder Estrich (Unterputzinstallation) können die Such- und Freilegungskosten die eigentlichen Reparaturkosten übersteigen. Moderne Wohngebäudeversicherungen bieten daher oft zusätzlich eine "Kosten für Ortung und Freilegung"-Klausel an, die eng mit den Bewegungs- und Schutzkosten zusammenhängt.
- Beratungshinweis für Makler: Bei der Beratung von Eigentümern älterer Bestandsimmobilien mit versteckter Leitungsführung lohnt sich der Hinweis, dass eine ausreichend hohe Deckungssumme für diese Nebenkosten wichtig ist.
Beispiel aus der Praxis
Nach einem Rohrbruch in einer Unterputzleitung muss der Installateur zunächst die Fliesen im Badezimmer sowie einen fest verbauten Waschtisch entfernen, um an die defekte Stelle zu gelangen. Diese Ausbau- und Wiederherstellungskosten von 1.200 Euro werden von der Wohngebäudeversicherung als Bewegungs- und Schutzkosten zusätzlich zur eigentlichen Rohrreparatur übernommen.
Rechtsgrundlage
Keine gesetzliche Regelung; der Umfang ergibt sich aus den vereinbarten Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB) bzw. Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB).