Ableitungsrohre

Auch: Ableitungsleitungen · Grundstücksentwässerungsrohre

Ableitungsrohre sind die auf dem Grundstück verlegten Rohrleitungen, die Abwasser vom Gebäude zum öffentlichen Kanal oder zu einer eigenen Kläranlage ableiten. In der Wohngebäudeversicherung ist wichtig, ob und in welchem Umfang diese Rohre außerhalb des Gebäudes mitversichert sind.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist die Unterscheidung zwischen Zuleitungs- und Ableitungsrohren praxisrelevant, weil sie Kaufinteressenten und Verkäufer bei Fragen zum Versicherungsschutz beraten müssen:

  • Zuleitungsrohre führen Frischwasser zum Gebäude, Ableitungsrohre führen Abwasser vom Gebäude weg (Schmutz- und Regenwasser).
  • Die Leitungswasserversicherung als Baustein der Wohngebäudeversicherung deckt in ihrer Grundform meist nur Rohre innerhalb des Gebäudes. Rohre außerhalb des Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück (bis zur Grundstücksgrenze bzw. bis zum öffentlichen Kanal) sind häufig nur gegen Einschluss einer Zusatzklausel mitversichert.
  • Rohrbrüche in Ableitungsrohren führen typischerweise zu Nässeschäden im Erdreich, Unterspülungen von Fundamenten oder Feuchteschäden in Kellern – Schadensursachen, die bei älteren Bestandsimmobilien häufig vorkommen und teuer in der Sanierung sind.
  • Bei Bestandsimmobilien mit älteren Steinzeug- oder Gussrohren empfiehlt sich für den Makler der Hinweis an Käufer, den Versicherungsschutz für Ableitungsrohre gezielt zu prüfen bzw. eine Kanalinspektion (TV-Kamerabefahrung) vor Kauf anzuregen.
  • Manche Tarife unterscheiden zusätzlich zwischen Rohren im Gebäude, auf dem Grundstück und solchen, die sich (bei Reihenhäusern oder WEG) auf fremdem Grund befinden – hier ist eine gesonderte Klärung nötig.

Beispiel aus der Praxis

In einem 1975 errichteten Einfamilienhaus bricht das im Garten verlegte Abwasserrohr. Das austretende Abwasser unterspült die Terrasse und dringt in den Keller ein. Da der Eigentümer beim Abschluss seiner Wohngebäudeversicherung keine Erweiterung für außerhalb des Gebäudes liegende Ableitungsrohre gewählt hat, lehnt der Versicherer die Kostenübernahme für die Rohrreparatur ab – die Schäden am Gebäude selbst (Kellerfeuchte) werden dagegen reguliert.

Rechtsgrundlage

Keine eigenständige gesetzliche Regelung; maßgeblich sind die vertraglich vereinbarten Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB) des jeweiligen Versicherers, die den Umfang der Leitungswasserdeckung für Rohre auf dem Grundstück definieren.

Verwandte Begriffe