Bietergemeinschaft
Auch: ARGE · Arbeitsgemeinschaft · Bewerbergemeinschaft
Eine Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer rechtlich selbständiger Unternehmen, die gemeinsam ein Angebot für ein Bauprojekt abgeben, um Kapazitäten, Fachwissen oder finanzielle Ressourcen zu bündeln. Nach Zuschlagserteilung führen die beteiligten Unternehmen das Projekt meist als Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gemeinschaftlich aus.
Ausführliche Erklärung
Bietergemeinschaften kommen vor allem bei größeren, komplexen oder öffentlich ausgeschriebenen Bauvorhaben zum Einsatz und sind für Makler im Bereich Projektentwicklung und gewerbliche Immobilienvermittlung relevant:
- Motivation: Einzelunternehmen verfügen oft nicht über die notwendigen Kapazitäten, Referenzen oder finanzielle Leistungsfähigkeit, um ein Großprojekt allein zu übernehmen. Durch den Zusammenschluss können sie die geforderten Eignungskriterien (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) gemeinsam erfüllen.
- Rechtsform: Rechtlich handelt es sich meist um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR, §§ 705 ff. BGB), bei der alle Mitglieder gesamtschuldnerisch für die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber haften.
- Vergaberechtliche Zulässigkeit: Im Vergaberecht (VOB/A, UVgO) ist die Teilnahme als Bietergemeinschaft grundsätzlich zulässig; öffentliche Auftraggeber dürfen sie nicht pauschal ausschließen, können aber verlangen, dass ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften.
- Praxisrelevanz: Nach Zuschlagserteilung wird häufig eine ARGE (Arbeitsgemeinschaft) mit eigener Projektorganisation, gemeinsamer Bau- und Kostenplanung sowie interner Aufgabenverteilung gegründet. Für Makler ist dies vor allem bei der Projektentwicklung großer Wohn- und Gewerbeimmobilien relevant, wenn mehrere Baufirmen gemeinsam als Generalunternehmer auftreten.
- Risiken: Da alle Partner gesamtschuldnerisch haften, kann die Insolvenz eines Mitglieds erhebliche Auswirkungen auf das Gesamtprojekt haben – ein Aspekt, der bei der Bewertung der Bauträgerbonität im Rahmen einer Due Diligence relevant sein kann.
Beispiel aus der Praxis
Zwei mittelständische Bauunternehmen bilden eine Bietergemeinschaft, um sich gemeinsam auf die Ausschreibung eines kommunalen Wohnungsbauprojekts mit 120 Einheiten zu bewerben, da keines der beiden Unternehmen allein die geforderte Referenzgröße vorweisen kann. Nach Zuschlagserteilung gründen sie eine ARGE zur gemeinsamen Bauausführung.
Rechtsgrundlage
- §§ 705 ff. BGB – Regelt die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die typische Rechtsform von Bietergemeinschaften.
- § 6 EU VOB/A – Vergaberechtliche Vorgaben zur Zulässigkeit und Behandlung von Bietergemeinschaften bei EU-weiten Bauausschreibungen.
- § 32 UVgO – Entsprechende Regelung für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte.