Claim Management

Auch: Nachtragsforderungsmanagement · Nachtragsmanagement

Claim Management bezeichnet die systematische Identifikation, Dokumentation, Bewertung und Durchsetzung bzw. Abwehr von zusätzlichen Vergütungs- oder Fristansprüchen (Nachträgen), die während der Bauausführung aus Änderungen, Störungen oder Zusatzleistungen entstehen.

Ausführliche Erklärung

Nachträge gehören zum Alltag jedes größeren Bauprojekts und sind eine der häufigsten Quellen für Kostensteigerungen und Streitigkeiten. Für Makler in der Projektentwicklung und bei der Bewertung von Bauträgerprojekten ist Claim Management relevant, um Kostenrisiken realistisch einzuschätzen:

  • Ursachen von Nachträgen: Planungsänderungen des Bauherrn, unvorhergesehene Baugrundverhältnisse, Bedenken- und Behinderungsanzeigen des Unternehmers, geänderte behördliche Auflagen oder zusätzliche Leistungen außerhalb des ursprünglichen Leistungsverzeichnisses.
  • Rechtliche Grundlagen: Bei VOB-Verträgen regelt § 2 VOB/B die Vergütungsanpassung bei Mengenänderungen und zusätzlichen Leistungen; bei BGB-Bauverträgen gibt § 650b BGB dem Besteller ein Anordnungsrecht, das mit einem gesetzlich geregelten Verfahren zur Vergütungsanpassung verbunden ist (Angebot des Unternehmers, Verhandlungsfrist von 30 Tagen, notfalls einstweilige Verfügung).
  • Professionelles Claim Management umfasst die lückenlose Dokumentation aller Änderungen und Behinderungen (Bautagebuch, Bedenkenanmeldungen, Behinderungsanzeigen), die Kalkulation der Mehr- oder Minderkosten sowie die fristgerechte, formal korrekte Anmeldung von Nachtragsforderungen gegenüber dem Vertragspartner.
  • Bedeutung für die Kostenkalkulation: Bei der Bewertung von Projektentwicklungen sollten Makler und Investoren einkalkulieren, dass unzureichendes Claim Management zu erheblichen, oft zweistelligen Prozentsätzen an ungeplanten Mehrkosten führen kann – umgekehrt kann ein aggressives, aber unsauberes Nachtragsmanagement des Bauunternehmers zu Bauzeitverzögerungen und Rechtsstreitigkeiten führen, die den Vertriebsstart eines Projekts verzögern.
  • Organisatorische Umsetzung: Bei Großprojekten wird häufig eine eigene Stelle oder ein externer Claim Manager eingesetzt, der Nachträge systematisch erfasst, mit Bauleitung und Kalkulation abstimmt und gegenüber dem Auftraggeber vertritt.

Beispiel aus der Praxis

Während des Rohbaus eines Bürogebäudes stellt sich heraus, dass der Baugrund abweichend von den Voruntersuchungen zusätzliche Bodenaustauscharbeiten erfordert. Der Generalunternehmer dokumentiert dies über eine Bedenkenanmeldung, kalkuliert die Mehrkosten und reicht einen formalen Nachtrag beim Bauherrn ein. Das Claim Management des Bauherrn prüft die Berechtigung und verhandelt den Nachtragspreis, bevor die Arbeiten fortgesetzt werden.

Rechtsgrundlage

  • § 650b BGB – Anordnungsrecht des Bestellers bei BGB-Bauverträgen und gesetzliches Verfahren zur Vergütungsanpassung.
  • § 2 VOB/B – Regelungen zur Vergütung bei Mengenänderungen, geänderten und zusätzlichen Leistungen im VOB-Bauvertrag.

Verwandte Begriffe