Bleileitung

Auch: Bleirohr · Bleiwasserleitung

Eine Bleileitung ist eine ältere Trinkwasser-Hausinstallation aus reinem Blei, wie sie insbesondere in Gebäuden vor den 1970er-Jahren verlegt wurde. Da Blei aus dem Rohrmaterial ins Trinkwasser übergeht, gilt sie heute als gesundheitlich bedenklich und muss ausgetauscht werden.

Ausführliche Erklärung

Bleileitungen wurden wegen ihrer guten Verarbeitbarkeit und Korrosionsbeständigkeit lange Zeit für Trinkwasser-Hausanschlüsse und Steigleitungen eingesetzt, ihr Einbau wurde jedoch bereits in den 1970er-Jahren zunehmend eingeschränkt und ist seit Jahrzehnten unüblich. Problematisch ist, dass sich Blei – besonders bei weichem, saurem Wasser und langen Stagnationszeiten (etwa über Nacht oder im Urlaub) – aus dem Rohrmaterial löst und ins Trinkwasser übergeht. Blei ist bereits in geringen Mengen gesundheitsschädlich, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Schwangere, da es die neurologische Entwicklung beeinträchtigen kann.

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) legt für Blei einen Grenzwert fest, der aktuell 0,010 mg/l (10 µg/l) beträgt und zum 12. Januar 2028 auf 0,0050 mg/l (5 µg/l) abgesenkt wird. Wird dieser Grenzwert überschritten, ist der Betreiber der Trinkwasser-Installation – bei vermieteten Immobilien in der Regel der Eigentümer bzw. Vermieter – zur Ursachenermittlung und Mängelbeseitigung verpflichtet; im Fall von Bleileitungen bedeutet das praktisch immer den vollständigen Austausch der betroffenen Leitungsabschnitte gegen zugelassene Werkstoffe (z. B. Kupfer, Edelstahl oder Kunststoff). Mieter haben ein berechtigtes Interesse an der Auskunft über das Vorhandensein von Bleileitungen und können bei Grenzwertüberschreitung Mietminderung geltend machen.

Für Makler und Verkäufer ist die Bleileitung vor allem im Altbaubestand relevant: Bei Gebäuden mit Baujahr vor etwa 1973 sollte im Rahmen der Objektprüfung geklärt werden, ob noch bleihaltige Leitungsabschnitte vorhanden sind, da ein Austausch mit erheblichem baulichem Aufwand und Kosten verbunden sein kann.

Beispiel aus der Praxis

Bei der Untersuchung eines Mehrfamilienhauses aus dem Baujahr 1955 stellt der Installateur fest, dass die Steigleitungen im Keller noch aus Blei bestehen. Eine Trinkwasseranalyse ergibt eine Bleikonzentration von 0,018 mg/l und damit eine Überschreitung des zulässigen Grenzwerts. Der Vermieter muss die Bleileitungen zeitnah austauschen lassen; bis zur Sanierung informiert er die Mieter über die Möglichkeit, das Wasser vor dem Trinken kurz ablaufen zu lassen.

Rechtsgrundlage

  • Trinkwasserverordnung (TrinkwV) – Grenzwert für Blei im Trinkwasser (aktuell 0,010 mg/l, ab 12. Januar 2028: 0,0050 mg/l) sowie Pflichten zur Ursachenermittlung und Mängelbeseitigung bei Überschreitung.

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