Böschung
Auch: Hangböschung · Geländeböschung
Eine Böschung ist eine geneigte, meist begrünte Geländefläche, die einen Höhensprung zwischen zwei unterschiedlich hoch liegenden Grundstücksbereichen ausgleicht.
Ausführliche Erklärung
Böschungen entstehen entweder natürlich (z. B. an Hanglagen) oder künstlich durch Erdarbeiten, etwa beim Anlegen einer ebenen Bauplatzfläche in geneigtem Gelände oder beim Bau von Straßen und Wegen. Ihre Neigung wird meist als Verhältnis von Höhe zu Länge (z. B. 1:2) oder in Grad angegeben; wie steil eine Böschung ausgeführt werden darf, hängt von der Bodenbeschaffenheit und der erforderlichen Standsicherheit ab.
Für Immobilien ist die Böschung in mehrfacher Hinsicht relevant: Sie beeinflusst die bebaubare und nutzbare Fläche eines Grundstücks, da steile Böschungsbereiche häufig nicht oder nur eingeschränkt bebaubar sind. Zudem können Böschungen Erschließungs- und Zufahrtsmöglichkeiten erschweren und zusätzliche Sicherungsmaßnahmen wie Stützmauern erforderlich machen. Bei Grundstücksgrenzen, die durch eine Böschung verlaufen, regeln die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer üblicherweise Fragen der Standsicherung, Pflege und Haftung, wobei die konkreten Regelungen je nach Bundesland variieren.
In der Wertermittlung wird ein hoher Böschungsanteil eines Grundstücks in der Regel wertmindernd berücksichtigt, da die effektiv nutzbare Fläche reduziert und der Erschließungsaufwand erhöht ist.
Beispiel aus der Praxis
Ein Baugrundstück in Hanglage weist entlang der Grenze zum tiefer liegenden Nachbargrundstück eine rund 1,50 m hohe, begrünte Böschung auf. Diese Fläche zählt zur Grundstücksfläche, ist jedoch nicht bebaubar und mindert daher den erzielbaren Kaufpreis im Vergleich zu einem ebenen Grundstück gleicher Größe.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle bundeseinheitliche Rechtsgrundlage. Fragen der Böschungssicherung und -pflege an Grundstücksgrenzen regeln die Nachbarrechtsgesetze der einzelnen Bundesländer.