Brüstung
Auch: Fensterbrüstung · Balkonbrüstung · Geländerbrüstung
Die Brüstung ist die brusthohe Umwehrung an Fenstern, Balkonen, Terrassen, Loggien oder Treppen, die Personen vor dem Absturz in die Tiefe schützt.
Ausführliche Erklärung
Brüstungen bestehen je nach Bauweise aus Mauerwerk, Beton, Glas, Metall oder Holz und können massiv oder als Geländerkonstruktion mit Füllstäben bzw. Glasfüllung ausgeführt sein. Sie sind ein sicherheitsrelevantes Bauteil: Ihre Mindesthöhe und Ausführung (z. B. maximale Sprossenabstände, Durchsturzsicherheit) richtet sich nach den Landesbauordnungen bzw. den zugehörigen Ausführungsverordnungen. Üblich sind Brüstungshöhen von rund 90 cm bei Absturzhöhen bis 12 m; bei größeren Absturzhöhen sind häufig 110 cm bis 120 cm vorgeschrieben. Die genauen Werte unterscheiden sich zwischen den Bundesländern und sind im Einzelfall zu prüfen.
Bei Bestandsimmobilien ist die Brüstungshöhe ein wichtiges Prüfkriterium bei der Objektbesichtigung, insbesondere bei Altbauten mit niedrigen Fensterbrüstungen, bei nachträglich eingebauten bodentiefen Fenstern oder bei Dachterrassen. Fehlt eine ausreichende Absturzsicherung, kann dies ein Mangel im Sinne der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers sein und im Kaufvertrag oder bei der Wertermittlung relevant werden.
Beispiel aus der Praxis
Bei der Besichtigung einer Altbauwohnung stellt der Makler fest, dass die Fensterbrüstung im Wohnzimmer nur 60 cm hoch ist. Er weist den Verkäufer darauf hin, dass dies bei einer möglichen Nutzungsänderung oder Vermietung an Familien mit Kindern sicherheitstechnisch nachgerüstet werden sollte.
Rechtsgrundlage
Die Mindesthöhen und Ausführungsanforderungen für Brüstungen und Umwehrungen ergeben sich aus den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer; eine bundeseinheitliche Regelung besteht nicht. DIN 18065 (Gebäudetreppen) enthält ergänzende technische Empfehlungen für Geländer und Brüstungen im Treppenbereich.