Co-Working Space

Auch: Coworking Space · Coworking-Fläche

Ein Co-Working Space ist eine Büroimmobilie, deren Flächen flexibel und meist kurzfristig an Selbstständige, Start-ups oder Teams größerer Unternehmen vermietet werden. Neben Arbeitsplätzen werden häufig Besprechungsräume, Infrastruktur und Networking-Events als Zusatzleistung angeboten.

Ausführliche Erklärung

Co-Working-Flächen haben sich seit den 2010er-Jahren als eigene gewerbliche Assetklasse etabliert und sind für Makler in mehrfacher Hinsicht relevant:

  • Betreibermodell: Meist mietet ein Betreiber (Operator) ganze Etagen oder Gebäude langfristig an und untervermietet einzelne Arbeitsplätze, Schreibtische ("Hot Desks") oder abgeschlossene Büros kurzfristig weiter. Der Makler ist hier häufig auf der Investment- bzw. Anmietungsseite (Vermittlung an Betreiber) tätig.
  • Flächentypen: Von offenen Großraumflächen mit flexiblen Arbeitsplätzen über feste Schreibtische bis zu abschließbaren Team-Büros und Konferenzräumen – die Preisstaffelung richtet sich nach Exklusivität und Laufzeit.
  • Vertragsformen: Mitgliedschaftsmodelle (Tages-, Monats- oder Jahrespässe) statt klassischer Gewerbemietverträge; rechtlich oft als Dienstleistungs- oder atypischer Mietvertrag mit Servicekomponente einzuordnen, was Kündigungsfristen und Indexierung betrifft.
  • Renditerelevanz für Investoren: Höhere Flächenrendite pro Quadratmeter möglich, aber auch höheres Auslastungsrisiko und Betreiberabhängigkeit (Klumpenrisiko bei Betreiberinsolvenz).
  • Standortanforderungen: Zentrale Lagen mit guter ÖPNV-Anbindung, hohe Anforderungen an Gebäudetechnik (Glasfaser, Klimatisierung, Aufzüge) und Flexibilität der Grundrisse (Trennwandsysteme).
  • Nachfrageentwicklung: Durch hybrides Arbeiten (Homeoffice-Ausgleich) und den Bedarf an dezentralen Standorten für Unternehmen ist die Nachfrage nach Co-Working-Flächen auch außerhalb reiner Start-up-Szenen gestiegen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Betreiber mietet drei Etagen eines Bürogebäudes in München langfristig an, richtet dort 200 flexible Arbeitsplätze, zehn Teambüros und mehrere Konferenzräume ein und vermietet diese über Monats-Mitgliedschaften an Freelancer und kleinere Unternehmensteams.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Je nach Vertragsgestaltung gelten die allgemeinen Vorschriften zum Gewerbemietrecht (§§ 535 ff. BGB) oder – bei überwiegender Servicekomponente – Regelungen zu gemischten Verträgen (Miet- und Dienstvertragselemente).

Verwandte Begriffe