Coworking
Auch: Coworking Space · Shared Office · Flexible Office
Coworking bezeichnet ein Bürokonzept, bei dem Einzelpersonen, Freiberufler, Start-ups oder Unternehmensteams eine gemeinsame, voll ausgestattete Arbeitsumgebung nutzen und dafür flexible, meist kurzfristig kündbare Mitgliedschaften oder Mietverträge statt klassischer langfristiger Gewerbemietverträge abschließen.
Ausführliche Erklärung
Anders als bei der klassischen Anmietung einer eigenen Bürofläche mieten Nutzer bei Coworking-Angeboten meist keinen fest abgegrenzten Raum, sondern ein Nutzungsrecht an Arbeitsplätzen, Besprechungsräumen und Gemeinschaftsinfrastruktur (Internet, Drucker, Küche, Empfang, Veranstaltungsflächen). Die Angebote reichen vom einzelnen Schreibtisch im offenen Bereich (Hot Desk) über feste Einzelarbeitsplätze bis zu abgeschlossenen Teambüros innerhalb der Coworking-Fläche, oft kombiniert mit flexiblen Vertragslaufzeiten von einem Monat bis zu mehreren Jahren.
Für Immobilieneigentümer und Betreiber ist Coworking ein eigenes Betreibermodell: Der Coworking-Anbieter mietet meist eine ganze Etage oder ein Gebäude langfristig vom Eigentümer an (klassischer Gewerbemietvertrag) und vermietet die Flächen dann kleinteilig und flexibel an die eigentlichen Endnutzer weiter (Untervermietung bzw. Nutzungsverträge eigener Art, die rechtlich häufig eher als Dienstleistungs- oder gemischte Verträge denn als klassische Raummiete einzuordnen sind). Dieses Betreibermodell überträgt das Vermietungs- und Auslastungsrisiko der Kleinflächen vom Eigentümer auf den Betreiber, was Coworking für Bestandshalter attraktiv, aber auch abhängig von der Bonität und dem Geschäftsmodell des Betreibers macht.
Für Makler ist Coworking sowohl bei der Vermittlung ganzer Gebäude an Betreiber als auch bei der Beratung von Unternehmen relevant, die flexible Bürolösungen als Alternative oder Ergänzung zur klassischen Anmietung suchen – insbesondere bei schwankendem Flächenbedarf oder kurzfristigem Expansionsdruck.
Beispiel aus der Praxis
Ein Coworking-Anbieter mietet drei Etagen eines Bürogebäudes für zehn Jahre vom Eigentümer an und richtet dort offene Arbeitsbereiche, Besprechungsräume und einzelne Teambüros ein. Ein Start-up mietet dort für sechs Monate ein Teambüro für fünf Personen, kündbar mit einem Monat Frist.
Rechtsgrundlage
Keine eigenständige gesetzliche Regelung. Je nach Ausgestaltung finden auf das Verhältnis zwischen Coworking-Betreiber und Eigentümer die Vorschriften der Geschäftsraummiete (§§ 578 ff., 535 ff. BGB) Anwendung; das Verhältnis zwischen Betreiber und Endnutzer wird meist als gemischter Vertrag mit dienst- und mietvertraglichen Elementen eingeordnet.