Deckenhöhe

Auch: Raumhöhe · Zimmerhöhe

Deckenhöhe ist der umgangssprachliche und im Immobilienmarketing gebräuchliche Begriff für die Raumhöhe – gemeint ist in aller Regel die lichte Raumhöhe, also der nutzbare Abstand zwischen Fußboden-Oberkante und Decken-Unterkante.

Ausführliche Erklärung

In Exposés und Alltagssprache wird „Deckenhöhe" meist synonym mit der lichten Raumhöhe verwendet, obwohl die Begriffe fachlich zu unterscheiden sind: Die lichte Raumhöhe beschreibt den tatsächlich nutzbaren Raum ohne Deckenverkleidung, während die Geschosshöhe zusätzlich die Deckenkonstruktion (Rohdecke, Estrich, ggf. abgehängte Decke) einschließt und damit größer ist als die lichte Raumhöhe des darunterliegenden Geschosses.

Die Deckenhöhe ist ein wichtiges Wert- und Vermarktungsmerkmal:

  • Altbauten, insbesondere aus der Gründerzeit, weisen häufig Deckenhöhen von 3 bis über 4 Metern auf und gelten deshalb als besonders repräsentativ und hochwertig.
  • Neubauten halten meist die bauordnungsrechtliche Mindestraumhöhe von in der Regel 2,40 m für Aufenthaltsräume ein, oft mit geringem Aufschlag (z. B. 2,50 m).
  • Ausgebaute Dachgeschosse weisen aufgrund der Dachschräge häufig nur über einen Teil der Grundfläche die volle Deckenhöhe auf; für die Nutzbarkeit als Aufenthaltsraum ist die Fläche mit ausreichender lichter Höhe entscheidend.

Die konkrete bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Mindesthöhe für Aufenthaltsräume ist in den Landesbauordnungen geregelt und beträgt in Anlehnung an die Musterbauordnung überwiegend 2,40 m, mit Erleichterungen etwa für Dachräume oder Gebäude kleinerer Gebäudeklassen. Für die Wohnflächenberechnung ist die Deckenhöhe ebenfalls relevant, da Flächen mit einer lichten Höhe unter 1 m bei der Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung nicht und Flächen zwischen 1 m und 2 m nur zur Hälfte angerechnet werden.

Für Makler ist eine überdurchschnittliche Deckenhöhe ein werbewirksames Verkaufsargument, während eine zu geringe Deckenhöhe (z. B. bei nachträglich ausgebauten Dachgeschossen ohne Einhaltung der Mindesthöhe) rechtliche Nutzungsbeschränkungen und Wertabschläge nach sich ziehen kann.

Beispiel aus der Praxis

Ein Exposé wirbt für eine Altbauwohnung mit „3,50 m Deckenhöhe" – gemeint ist die lichte Raumhöhe in den Wohnräumen, ein deutlicher Unterschied zu den rund 2,50 m Deckenhöhe vergleichbarer Neubauwohnungen im selben Stadtteil.

Rechtsgrundlage

  • Landesbauordnungen – regeln in Anlehnung an die Musterbauordnung die bauordnungsrechtliche Mindestraumhöhe für Aufenthaltsräume (überwiegend 2,40 m, mit landesspezifischen Ausnahmen).

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