Doppelgarage

Auch: Zweifachgarage

Eine Doppelgarage ist eine geschlossene, überdachte Unterstellmöglichkeit für zwei Fahrzeuge nebeneinander. Sie bietet im Gegensatz zum Carport vollständigen Wetter- und Diebstahlschutz und wird meist als eigenständiges Nebengebäude oder integriert in das Wohnhaus errichtet.

Ausführliche Erklärung

Die Doppelgarage ist ein häufig nachgefragtes Ausstattungsmerkmal bei Einfamilienhäusern und wirkt sich – anders als der Carport – regelmäßig deutlicher wertsteigernd aus, da sie zusätzlichen abschließbaren Stauraum sowie vollen Witterungs- und Einbruchschutz bietet.

Praxisrelevante Punkte für Makler:

  • Bauform: Als freistehendes Nebengebäude, angebaut an das Wohnhaus oder integriert im Gebäudekörper (z. B. im Erdgeschoss unter Wohnraum); die Ausführung beeinflusst die anrechenbare Grundfläche (GRZ) auf dem Grundstück.
  • Tore: Ein durchgehendes Doppeltor oder zwei separate Einzeltore (z. B. Sektionaltore); elektrische Antriebe sind heute Standard und werden im Exposé als Komfortmerkmal genannt.
  • Nutzung als Stellplatznachweis: Eine Doppelgarage erfüllt regelmäßig die bauordnungsrechtliche Stellplatzpflicht für zwei Fahrzeuge.
  • Bauliche Anforderungen: Brandschutzabstände zur Grundstücksgrenze, ggf. erforderliche Grenzbebauung mit Zustimmung des Nachbarn, sowie ausreichende Zufahrtsbreite sind zu prüfen.
  • Umnutzung: Doppelgaragen werden gelegentlich zu Hobby- oder Lagerräumen umgenutzt; hierbei ist zu beachten, dass der bauordnungsrechtliche Stellplatznachweis dann ggf. anderweitig erbracht werden muss.

Beispiel aus der Praxis

Ein Einfamilienhaus verfügt über eine integrierte Doppelgarage mit zwei elektrischen Sektionaltoren. Der Makler hebt im Exposé hervor, dass die Garage sowohl als vollwertiger Stellplatznachweis dient als auch zusätzlichen abschließbaren Stauraum für Fahrräder und Gartengeräte bietet.

Rechtsgrundlage

  • Landesbauordnungen: Regeln Abstandsflächen, Grenzbebauung und Genehmigungspflicht von Garagen je nach Größe.
  • § 12 BauNVO: Regelt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Garagen in den verschiedenen Baugebieten.
  • Kommunale Stellplatzsatzungen legen fest, wie viele Stellplätze je Wohneinheit nachzuweisen sind.

Verwandte Begriffe