Doppelparker
Auch: Duplexgarage · Autolift · Doppelparksystem
Ein Doppelparker (auch Duplexgarage oder Autolift genannt) ist eine mechanische Parkvorrichtung, bei der zwei Fahrzeuge übereinander auf derselben Stellplatzfläche geparkt werden – das obere Fahrzeug wird über eine Hebebühne angehoben, damit darunter ein zweites Fahrzeug abgestellt werden kann. Diese Systeme kommen vor allem in Tiefgaragen mit begrenzter Fläche zum Einsatz.
Ausführliche Erklärung
Doppelparker sind besonders in städtischen Wohnanlagen mit knappem Tiefgaragenraum verbreitet und für Makler bei der Objektvermarktung sowohl Chance als auch Erklärungsbedarf:
- Funktionsweise: Elektrohydraulische oder mechanische Hebebühne, die das obere Fahrzeug anhebt; das untere Fahrzeug kann in der Regel nur bewegt werden, wenn der obere Stellplatz frei bzw. das obere Fahrzeug angehoben ist.
- Nutzungseinschränkung: Wer den unteren Platz nutzt, ist beim Ein- und Ausparken vom oberen Nutzer abhängig (Abstimmungsbedarf), was bei vermieteten oder verkauften Doppelparkern vertraglich (Nutzungsordnung, Reihenfolge, Zeiten) geregelt werden sollte.
- Wertunterschied: Der untere Platz gilt meist als komfortabler (kein Warten, einfachere Nutzung) und wird daher oft geringfügig höher bewertet als der obere Platz.
- Fahrzeughöhe: Doppelparker haben eine begrenzte maximale Fahrzeughöhe (häufig zwischen 1,40 m und 1,55 m je nach System), was insbesondere für SUV oder Vans relevant ist und bei der Vermarktung angegeben werden sollte.
- Instandhaltung: Als technische Anlage unterliegt ein Doppelparker einer regelmäßigen Wartungspflicht; in der WEG sind Kosten hierfür regelmäßig über die Instandhaltungsrücklage bzw. anteilige Umlage zu tragen.
- WEG-rechtliche Einordnung: Häufig als Sondernutzungsrecht an einem bestimmten Doppelparker-Platz in der Teilungserklärung ausgewiesen.
Beispiel aus der Praxis
Eine Eigentumswohnung wird mit einem Tiefgaragenstellplatz auf einem Doppelparker angeboten. Der Makler weist den Kaufinteressenten darauf hin, dass es sich um den unteren, komfortableren Platz handelt und die maximale Fahrzeughöhe 1,50 Meter beträgt – wichtig für Interessenten mit größerem Fahrzeug.
Rechtsgrundlage
- Landesbauordnungen und Garagenverordnungen: Regeln technische Anforderungen an mechanische Parksysteme in Garagen und Tiefgaragen.
- Bei WEG: Regelungen der Teilungserklärung zu Sondernutzungsrechten an einzelnen Doppelparker-Plätzen und zur Kostentragung für Wartung.